Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes 1985, Seite 62

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 62 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-346/85 1985, S. 62); ?VV3 o014 - MfS-Nr. 346/85 62 anlasston Massnahmen aufzufuehren und geeignete weitere Vorschlaege fuer den Staatsanwalt oder das Gericht z. B. zur Beseitigung von Ursachen und Bedingungen der Straftat zu unterbreiten. Der Anhang zum Schlussbericht ermoeglicht das Aufzeigen von ueber die Straftat hinausgehenden Problemen, die sachlich mit der Straftat im Zusammenhang stehen, jedoch nicht vom strafrechtlich relevanten Handeln des Beschuldigten erfasst werden und somit nicht im "./esentlichen Ermittlungsergebnis" zur Straftat im Schlussbericht darzustellen sind. Zum Beispiel: Anhang zum Schlussbericht Im Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wurden folgende Maengel und Missstaende in derElaktrowerkst-att des VEB WBK festgestellt: - Betriebsangehoerigen ist es moeglich, waehrend der Arbeitszeit aus betriebseigenem Material Gegenstaende zum privaten Gebrauch anzufertigen; - die diesbezueglich bestehenden betrieblichen Regelungen werden in der Regel nicht eingehalten, und es werden auch keine entsprechenden Kontrollen durchgefuehrt; - Schweissarbeiten werden von fast allen Arbei gefuehrt, obwohl nur ein Arbeitskollege die? Berechtigungen hat. Es wird vorgeschlagen, den Betriebsdirektor mit der Beseitioung dieser Maengel und Missstaende zu beauflagen. tskollegen durchentsprechenden 900082;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 62 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 62) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 62 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 62)

Dokumentation: Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 1-69).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Untersuchungshaftanstalb, vor allem zur vorbeugenden Verhinderung aller Störungen, die gegen den Vollzugsprozeß gerichtet sind, die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Aufgabenstellung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit in diesem Stadium strafverfahrensrechtlieher Tätigkeit und aus der Rechtsstellung des Verdächtigen ergeben. Spezifische Seiten der Gestaltung von VerdächtigenbefTagungen in Abhängigkeit von den durch die jeweiligen Ausgangslagen gesetzten rechtlichen Zugriffsmöglichkeiten von vornherein die aus den genannten Rechtsinstituten erwachsenden unterschiedlichen Rechtsstellungen der Betroffenen sowie die unterschiedlich rechtlich zulässigen Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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