Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes 1985, Seite 47

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 47 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-346/85 1985, S. 47); ? 000067 WS o0l4 - MfS-Nr. 346/85 47 Die im Tenor vorgenornmene strafrechtliche Wuerdigung der Handlungen und die behauptete strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschuldigten muss von der Darstellung des Tatneschehens getragen sein,. Tenor und Darstellung des Tatgeschehens bilden eine Einheit Die Beschreibung des strafbaren Handelns muss im "Wesentlichen Ermittlungsergebnis" ausfuehrlicher sein als im Tenor. Gelingt das nicht, ist das. ein Zeichen dafuer, dass der Tenor zu weitschweifig angelegt wurde. Handlungen, die nicht zum Tatgeschehen gehoeren, saetzlich nicht in den Schlussbericht auf-genommen Aufnahme derartiger nicht strafbarer Handlungen rechtigt, wenn das fuer das Verstaendnis bzw. die der gesamten Straftat erforderlich ist. Zur Art und Weise der Darstellung des Tatgeschehens: -Die ueberzeugendste Darstellung ist diejenige, die weitgehend de tatsaechlichen Ablauf der Straftat entspricht und die Straftat in ihrer Entwicklung und ihren Stadien charakterisiert. Das erfolgt in der Abfolge - Entschlussfassung - Vorbereitung - Versuch - Vollendung und - Beendigung. Wurden von einem Taeter mehrere Straftaten nacheinander oder in einem bestimmten Zeitraum gleichzeitig begangen, hat es sich als zweckmaessig erwiesen, die einzelnen Tatgeschchen ebenfalls in sich geschlossen in ihrer Entwicklung darzustellen. Dabei sind die Straftaten grundsaetzlich nach ihrer Schwere zu reihen, und mit der schwersten Straftat ist zu beginnen. sollten grund-werden. Eine ist nur be-Ein schae tzung;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 47 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 47) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 47 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 47)

Dokumentation: Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 1-69).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen seiner persönlichen Verbindungen, Hinweise zur Person des Verhafteten und Uber von ihm ausgehende Gefahren. Die Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts Uber den Vollzug der Untersuchungshaft haben deren Ziele ernsthaft gefährden können, so können durch ärztliche Informationen negative Überraschungen vorbeugend verhindert, die Mitarbeiter auf ein mögliches situatives Geschehen rechtzeitig eingestellt und die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,.

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