Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes 1985, Seite 45

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 45 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 45); WS o014 - MfS-Nr. 346/85 - die die Beweggründe seines Handelns sind, - die für das Vorliegen oder Nichtvorliegen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bedeutsam sind, - die Einfluß auf die Schwere der Schuld haben, - die Einfluß auf die Schwere der Tat haben, - die das Verhalten des Beschuldigten nach der Tat beinhalten und damit die Stellung des Täters zur Tat nach ihrer Begehung zum Ausdruck bringen, 45- 00Ö065 - die maßgebliche Bedeutung für die richtige Anwendung des Dif-ferenzierungsgrundsatzes haben, z. B. auf Art und Höhe der an-zuwendenden Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und den Umfang ihrer Verwirklichung einschließlich von Maßnahmen nach § 349 StPO. Zu beachten ist stets, daß die Darstellung der Täterpersönlichkeit deliktbezooen ist und der Individualität des jeweiligen Straftäters entspricht. Aus ihr müssen - sowohl die für alle Täter einer bestimmten Straftat erforderlichen Merkmale ersichtlich als auch erkennbar sein, worin sich dieser Täter von den anderen unterscheidet. 3.2. Zur Darstellung des Tateeschehens Die Darstellung des präzise Beschreibun der Umstände ihrer (Anlässe), der sich und der die Schulda Folgen. Tatgeschehens erfordert inhaltlich oxs g der strafrechtlich relevanten Handlungen Begehung, der sie auslösenden Bedinnunnen im Tatqeschehen objektivierenden Motivs rt ch'arakrerisierenden Umstände sowie oer;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 45 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 45) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 45 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 45)

Dokumentation: Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 1-69).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren bedingt die Untersuchung der Anforderungen an die Kontrolle der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren durch die Leiter herausgearbeitet. Die vorliegende Forschungsarbeit konzentriert sich auf die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Linie und den damit zusammenhängenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der vorbeugenden Verminderung von Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an die Fahndungsunterlagen d-ie- Vorbereitung und mninj pxxlirfelsh-operative sRnahnpo dor Abteilung sowie die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer zentralisierten Führung der Kräfte festzulegen. In Verwirklichung dessen sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung und in der Abteilung mit Registriernummern zu erfassen, ist ebenfalls zu folgen. Der Leiter der Abteilung hat dazu eine entsprechende Regelung vorzubereiten und mir vorzulegen.

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