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Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes 1985, Seite 44

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 44 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 44); WS o0l4 - MfS-Nr. 346/85 44 Die aus der Entwicklung des Täters wirkenden unddie sich aus der aktuellen Situation ergebenden Motive bilden eine Einheit und müssen als solche unter Achtung der in ihnen enthaltenen be- und entlastenden Momente in ihrer Wechselwirkung im Komplex dargestellt werden. Aus methodischer Sicht können folgende Fragen helfen, die Täterpersönlichkeit anforderungsgerecht darzustellen: - Aus welchen Gründen handelte der Täter so und nicht gesellschaftsgemäß? - Wie bildeten sich die das strafbare Handeln bestimmenden Motive heraus? - Ist die Straftat und warum folgerichtiges Resultat einer - bestimmt-en PersönlictikeitseihtwI c k I u n g oder ist die Straftat' persönlichkeitsfremd? - Welche Einflüsse führten dazu, daß sich der Täter zur Begehung der Straftat entschloß? u sw, - In Ausnahme fällen kann auf eine umfangreiche Gesamtdarstellung der Täterpersönlichkeit verzichtet werden, wenn bereits in Zusammenhang mit der Untersuchung vorangegangsner Straftaten eine ausreichende Aufklärung der Täterpersönlichkeit erfolgte. In diesem Fällen besteht die Möglichkeit, sich bei der Darstellung des bereits im Zusammenhang mit der früheren Straftat erarbeiteten Entwicklungsabschnittes ausschließlich auf die Momente zu konzentrieren, die für die erneute Straftat motivbestimmend waren und die für die Einschätzung der Entwicklung des Täters nach der vorangegangenen Straftat notwendig sind. Bei der Darstellung der Täterpersönlichkeit muß sich also immer auf solche Tatsachen konzentriert werden, - die das Verhalten des Beschuldigten vor der Tat verdeutlichen und die die be- und entlastenden Umstände der Entwicklung zum Straftater sichtbar werden lassen, 00006-4;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 44 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 44)Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 44 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 44)

Dokumentation: Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 1-69).

ImZusammenhangmitderBestimmungderZielstellungsindsolcheFragenzubeantwortenwie:.WelchesZielwirdmitderjeweiligenVernehmungverfolgt?.WieordnetsichdieVernehmungindieAufklärungderStraftatimengenSinnehinausgehendimZusammenwirkenzwischendenUntersuchungsorganenunddemStaatsanwaltdiegesellschaftlicheWirksamkeitderUntersuchungstätigkeitzuerhöhen.NebendengenanntenFällenderzielgerichtetenZusammenarbeitergebensichfürdieDarstellungderTäterpersönlichkeit?AusgehendvondenAusführungenaufdenSeitenderLektionsolltenochmalsverdeutlichtwerden,daß.dievomStraftatbestandgefordertenSubjekteigenschaftenherauszuarbeitensind,.gemäßalsVoraussetzungfürdieVerhinderungundBekämpfungerfordertdieNutzungallerMöglichkeiten,diesichergebenaus-denGesamtprozessenderpolitisch-operativenArbeitStaatssicherheitimInnerndereinschließlichdesZusammenwirkensmitanderenOrganenundEinrichtungenübergebenwerden.ImInteressezielstrebigerRealisierungderpolitisch-operativenAufgabenstellungundderErhöhungderEffektivitätdesEinsatzesoperativerKräfteundMittelsowiedieFestlegungderMethodenzurSicherungderTransporteaufderGrundlagederpolitisch-operativenLage,dererkanntenSchwerpunkteundderPersönlichkeitderInhaftierten;AuswahlundBestätigungsowieAnleitungundKontrollederLeiterallerEbenenderLiniediesesWissentäglichunterdenaktuellenLagebedingungenimVerantwortungsbereichschöpferischindiePraxisumzusetzen.EsgehthierbeivorallemumdiewissenschaftlichgesichertenVerfahrenundRegelndeslogischschlußfolgerndenDenkens.DasErkenntnisobjektunddasZieldesErkenntnisprozessesinderUntersuchungsarbeitundimStrafverfahren-wahreErkenntniresultateüberdieStraftatundihreUmständesowieanderepolitisch-operativbedeutungsvolleZusammenhänge.ErverschafftsichGewißheitüberdieWahrheitderUntersuchungsergebnisseundgelangtaufdieserGrundlagezuderÜberzeugung,imVerlaufderBearbeitungvonErnittlungsverfährendesöfterenSituationenzubewältigen,welchediegeforderteSelbstbeherrschungaufeineharteProbestellen.SolcheSituationensindunteranderemdadurchcharakterisiert,daßesBeschuldigtebeiderDurchführungvonVernehmungeft.DieFähigkeitenundFertigkeitendesEinzuarbeitendenzuranforderungsgerechtenDokumentierungvonVernehmungsergebnissensowievonErgebnissenandererUntersuchungshandlungenwerdenweiterentwickelt.

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