Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes 1985, Seite 40

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 40 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-346/85 1985, S. 40); ?WS o014 - MfS-Nr. 346/85 40 Sie sind in Schlussberic-ht - wie auch in der gesamten Akte als nicht existent zu behandeln. Bei der Darstellung lungsergebnis" ist mittel die fixierte der Lektion). des Sachverhaltes im "Wesentlichen Ermitt-also zu dokumentieren, durch welches Beweis-Feststellung belegt wird (vgl. Ziffer 2.3.3. OOOeOGO Dabei ist folgender Grundsatz durchzusetzen: Kann der hinreichende Verdacht der Begehung einer Straftat durch Beweismittel nicht gestuetzt werden lind tsteilen begrundete Zweifel daran, dass der Beschuldigte die Straftat begangen hat, ist bei der Abschlussentscheidung bereits durch das Untersuchungsorgan die Beweisregel des ? 6 Absatz 2 StPO anzuwenden: "Im Zweifel ist zugunsten des Beschuldigten zu entscheiden." Hauptbestandteile des "Wesentlichen Ermittlungsergebnisses sind - die tatbestandsbezogene Charakterisierung der Persoenlichkeit des Taeters und - die Darstellung des Tatgeschehens. Beide Teile bilden eine Einheit und bedingen einander. Dieser dialektische Zusammenhang ist in jedem Schlussbericht herauszuarbeitsn. 1 Aus/ethodischen Gruenden und um Wiederholungen zu vermeiden, wurden Fragen der Beweisfuehrung im Schlussbericht zur Taeterpersoenlichkeit und zum Tatgeschehen in einem gesonderten Abschnitt behandelt.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 40 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 40) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 40 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 40)

Dokumentation: Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 1-69).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit Entweichen Am in der Zeit von Uhr bis Uhr entwichen die Verhafteten Hans-Bodo und Klaus-Oürgen aus einer Untersuchungshaftanstalt.

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