Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes 1985, Seite 39

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 39 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-346/85 1985, S. 39); ? 000059 WS o014 - MfS-Nr. 346/85 39- enthalten sind. Andererseits duerfen im"Tenor" nicht strafbare Handlungen behauptet werden, die vom "Wesentlichen Ermittlungsergebnis" nicht getragen werden. Die Sachverhaltsdarstellunq im "Wesentlichen Ermittlungsergebnis" muss einen zusamnengefassten, relativ stark komprimierten uebe blick ueber das strafbare Handeln geben. Die im "Wesentlichen Ermittlungsergebnis" enthaltenen Feststellungen des Untersuchungsorgans muessen auf den tatsaechlich in den Beweismitteln enthaltenen Informationen beruhen. Das verlangt: Im Schlussbericht ist die tatsaechliche Beweislage widerzuspiegelr Dazu ist bei der Schilderung der wesentlichen Fakten anzugeben, auf welchen Beweismitteln diese fussen. Nicht geklaerte Versionen und Zusammenhaenge bzw. Schlussfoloerun-gen sind, soweit es ueberhaupt ihrer Aufnahme im Schlussbericht bedarf, als solche deutlich zu machen. Es ist unverantwortlich und in Anbetracht der Beweisfuehrungspflicht in der gerichtlichen Hauptverhandlung auch nicht erfolgversprechend, im "Wesentlichen Ermittlungsergebnis" des Schlussberichtes den Eindruck einer allseitig aufgeklaerten und bewiesenen Straftat zu erwecken, beispielsweise dadurch, dass vorhandene Widersprueche, Unklarheiten und Ungereimtheiten durch elegante Formulierungen umgangen werden. Durch eine derartige Arbeitsweise wird die Objektivitaet und Gesetzlichkeit verletzt. Es muss Uebereinstimmung zwischen der Sachverhaltsdarstellung in Schlussbericht und dem Informationsgehalt der Akte bestehen. Das hat auch zur Konsequenz, dass im "Wesentlichen Ermittlungsergebnis" nur die Feststellungen dargestellt werden duerfen, die durch die in der Akte dokumentierten Untersuchungsergebnisse belegt werden. Soweit Feststellungen ausschliesslich auf inoffiziellen Erkenntnissen beruhen, duerfen diese im "Wesent- liehen izrnlttlungsargebnis" keinen Niederschlag finden.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 39 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 39) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 39 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 39)

Dokumentation: Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 1-69).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen haben unter den Strafgefangenen, die sich zum Vollzug der Freiheitsstrafe in den Abteilungen befinden, die poitisch-operative Arbeit - vor allem auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu dokumentieren, ob der Auftrag durchgeführt wurde und welche weiteren politisch-operativen Maßnahmen, insbesondere zur Auftragserteilung und Instruierung der und festzulegen sind.

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