Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes 1985, Seite 37

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 37 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 37);  000057 WS o014 - Mf5-Nr. 346/86 (Nicht g ri f fe melde- o/ benannt werden die Bestimmungen, in denen z. B. ße-vvie Devisenin- und -ausländer oder Pflichten wie An-und Anbietungspflicht von Devisen geregelt werden.) Bei mehreren Straftaten sind die verletzten Straftatbestände am Ende des Tenors in der Reihenfolge zu benainen, in der die strafbaren Handlungen in Tenor daroestellt wurden. 2.3. Die Darstellung des ''Wesentlichen Ermittlungserqebnisses" Der Teil "Wesentliches Ermittlungsergebnis" soll in einer Zusammenfassung das Wesentliche der im Verlaufe der Bearbeitung des. Ermittlungsverfahrens getroffenen Feststellungen zum straf-, rechtlich relevanten Handeln und zur Täterpersönlichkeit vermitteln. Irn "Wesentlichen Ermittlungsergebnis" sind auf der der in den Beweismitteln enthaltenen Informationen trierter Form die für - die Charakterisierung der Täterpersönlichkeit Grundlage in konzen- - die Darstellung des ermittelten Tatgeschehens notwendigen Angaben zu machen. Im "Wesentlichen Ermittlungsergebnis" sind die Handlungen und Zusammenhänge sowie die Momente zur Täterpersönlichkeit herauszuarbeiten, die für eine strafrechtliche Würdigung erforderlich sind. Qualitativ hat die Darstellung so zu erfolgen, daß alle für die rechtliche Einschätzunn notwendigen Infornationsn zur - Tatbestandsmäßigkeit und zum - geforderten Umfang der Ermittlungen erfaßt werden (vgl. Ziffer 1 der Lektion).;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 37 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 37) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 37 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 37)

Dokumentation: Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 1-69).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz- und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung, die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie Untersuchung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ist unter diesen Bedingungen konsequent durchzusetzen. Anforderungen zur eiteren Erhöhung dor Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie IX: Es ist grundsätzlich gestattet, zunächst die unmittelbare Gefahr mit den Mitteln des Gesetzes zu beseitigen und danach Maßnahmen zur Feststellung und Verwirklichung der persönlichen Verantwortlichkeit auf der Grundlage der zwischen der und dem jeweiligen anderen sozialistischen Staat abgeschlossenen Verträge über Rechtshilfe sowie den dazu getroffenen Zueetz-vereinbarungen erfolgen. Entsprechend den innerdienstlichen Regelungen Staatssicherheit ergibt sich, daß die Diensteinheiten der Linie ebenfalls die Befugnisregelungen in dem vom Gegenstand des Gesetzes gesteckten Rahmen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Eine Weitergabe an andemnghhörige der jeweiligen Diensteinheit ist nicht statthaft. Über die EinsichtnahmifMn exakter Nachweis zu führen.

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