Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes 1985, Seite 31

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 31 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 31); 31 BS tU WS o014 - MfS-Nr. 346/85 oder begünstigt durch die in der Abteilung Forsfchuna und Ent-wicklung bestehende allgemeine Schwatzhaftigkeit über patentfähige Neuentwicklungen oder der bei seiner Entscheidungsfindung auf Grund mangelnder Leitungstätigkeit seiner Vorgesetzten völlig sich allein überlassene Beschuldigte Bei der Darstellung der objektiven Seite sind im Tenor nur Handlungen aufzunehmen, die strafbar sind. Es ist unzulässig, im Tenor Handlungen zu fixieren, für die der Beschuldigte nicht strafrechtlich verantwortlich ist oder die kei-ne Straftat sind. Soweit derartige Handlungen überhaupt im Schlußbericht ihren sollen r"- Niederschlag finden/ sind diese ausschließlich im Teil "'wesentliches Ermittlungsergebnis" zu fixieren. Das ist jedoch auch nur dann durchzuführen, wenn sie zum Gesamtablauf der Straftat gehören bzw. für das Verstehen des strafbaren Handelns unbedingt erforderlich sind. Zum Beispiel: Es ist nicht zulässig, im Tenor zu beschreiben, wie usw. eine Person ihren Wohnsitz verließ und nem anderen Ort aufhielt, wenn erst nach diesem das strafbare Handeln beginnt. warum, wann, sich an ei-Aufenthalt d) Ausführungen zum Subjekt der Straftat sind im Tenor nur dann zu machen, wenn - vom konkreten Tatbestand besondere Anforderungen an das Subjekt gestellt werden (Militärperson, besondere Pflichtenlage und Funktionen usw.) oder -subjektbezogene Strafausschließungsgründe (z. B. verminder te Zurechnungsfähigkeit) oder bei Ougendlichen besondere Probleme zur Schuldfähigkeit bestehen.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 31 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 31) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 31 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 31)

Dokumentation: Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 1-69).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und wirkungsvoll zu bekämpfen. Unter den komplizierten Lagebedingungen gewinnt der Prozeß der Beweisführung bei der Untersuchung und Bekämpf mag von schweren Angriffen gegen die Staatsgrenze und Personen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Erzwingung von beantragten stän digen Ausreisen bearbeitet, womit diese Straftäterkategorie einen Gesamtanteil von der eingeleiteten ErmittTiingsver-fahren umfaßt.

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