Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes 1985, Seite 11

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 11 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-346/85 1985, S. 11); ? 000030 vl VS o014 MfS-Nr. 346/85 11 Solche Widersprueche und Luecken zu die strafrechtliche Verantwori lichkeit ausfuellenden Umstaenden setzen keinen Zweifel an die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschuldigten. Da sie jedoch die genaue Feststellung des Umfangs der st raf recht liehen Verantwortlichkeit beeinflussen koennen, sind sie ebenfalls im Schlussbericht deutlich zu machen. Zum Beispiel: - Auszug aus einem Schlussbericht zur Spionagetaetigkeit eines Ehepaares - Waehrend des Aufenthaltes in der VR Polen, noch vor der Realisierung des Auftrages wurde die Beschuldigte durch ihren Ehemann im Verlaufe einer Fahrt von Gdansk nach Warschau davon unterrichtet, dass die Reise im Auftrag des US-amerikanischen Geheimdienstes durchgefuehrt wird und er beauftragt ist, in der Naehe von Warschau einen Ablageort ausfindig zu machen und ?dort Nachrichten zu hinterlegen. Anschliessend empfing der Beschuldigte in ihrer Gegenwart mittels eines eigens zu diesem Zweck im PKW "N-SU" eingebauten Autoradios mit Kurzwellenteil eine codierte Funksendung seiner Auftraggeber. ueber den Inhalt und den Zweck des Funkempfangs erhielt die Beschuldigte keinen Aufschluss. Nachdem ihr Ehemann eine geeignete Ablagestelle ausfindig gemacht hatte, taeuschte er einen Defekt am PKW vor und forderte seine Ehefrau auf, sich vom unmittelbaren Handlungsort zu entfernen Alle diese von der Beschuldigten dargelegten Einzelheiten ueber ihre Kenntniserlangung und zum Verlauf der Handlungen in der VR Polen bestaetigt der Beschuldigte %. Er bestreitet jedoch, seine Ehefrau vor Fahrtantritt ueber den nachrichtendienstlichen Charak-.) ter der Reise informiert zu haben. Aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen, woher seine Ehefrau die von ihr ausgesagten Kenntnisse real existierender nachrichtendienstlicher Zusammehaenge ueber die Vorbereitungsphase der Fahrt besitzt, erklaerte der Beschuldigte, dass seine Frau diese Kentnisse erst im Anschluss a-n die Realisierung des Auftrages erhalten hat und in ihren Erinnerungen eine Verwechslung aufgetreten ist. Bei erfolgter Gegenueberstellung beharrten beide Beschuldigte auf ihren Aussagen. Besonderes Augenmerk ist bei der abschliessenden Beweiswuerdigung auf die nochmalige Pruefung des Gestaendnisses oder des Widerrufs zu legen. Gestaendnisse und Widerrufe.sind mit feststehenden Tat-sachen zu veroleichen. , . I U .;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 11 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 11) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 11 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 11)

Dokumentation: Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 1-69).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorkommnisuntersuchung in stärkerem Maße mit anderen operativen Diensteinheiten des - Staatssicherheit , der Volkspolizei und anderen Organen zusammengearbeitet wurde.

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