Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung 1983, Seite 6

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 6 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-345/83 1983, S. 6); ?WS MfS 014 - 345/83 4 B3tUe 000006 6 "Aussagen des Angeklagten, die in einem Protokoll ueber eine fruehere Vernehmung enthalten sind, koennen, soweit erforderlich, durch Verlesung zum Gegenstand der Beweis-aufnahme gemacht werden." Das kann beispielsweise erforderlich sein, wenn zwischen Gestaendnis und den Informationen aus anderen Beweismitteln Widersprueche bestehen oder das Gestaendnis in sich widerspruechlich ist. Die Protokolle der Vernehmung und die zusaetzlichen Schallaufzeichnungen koennen somit erhebliche Bedeutung in der gerichtlichen Beweisaufnahme haben. Es gilt zu unterstreichen: a) Mit Abschluss der Beschuldigtenvernehmung sind rechtlich nur die Teile der Beschuldigtenaussage existent, die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Protokoll, auch unter Verwendung von Aufzeichnungen des Beschuldigten, aufgezeichnet worden sind. b) Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung ist Bes:and-teil des Beweisfuehrungsprozesses im Rahmen des Ermittlungsverfahrens und des gesamten Strafverfahrens. 2. Wesentliche Grundsaetze der Dokumentierung der Beschul-diqtenvernehmunq ? Ausgehend vom Wesen und der Bedeutung der Beschuldigtenvernehmung und ihren Ergebnis, der 3eschuldigtenaussage, als ein im Strafverfahren der DDR zulaessiges Beweismittel gemaess ? 24 (1) 3 StPO und wichtige Quelle fuer weitere politisch-operativ bedeutsame Informationen,ergibt sich, dass das Protokoll die Gg-schuldigtenvernehmung objektiv widerspieqeln muss.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 6 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 6) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 6 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 6)

Dokumentation: Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 1-59).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze zur Regelung des Dienstverhältnisses mit den auf dem Gebiet der Abwehr tätigen Offizieren im besonderen Einsatz Staatssicherheit und zur Regelegung der Vereinbarungen mit den auf dem Gebiet der Auswertungsund Informationstätigkeit besitzt. Erwiesen hat sich, daß die Aufgabenverteilung innerhalb der Referate Auswertung der Abteilungen sehr unterschiedlich erfolgt. Das erfordert, daß die auf der Grundlage der politisch-operativen und strafrechtlichen Einschätzung eines Aus-gangsmaterials getroffene Entscheidung des zuständigen Leiters über den Beginn der Bearbeitung eines Operativen Vorganges.

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