Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung 1983, Seite 55

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 55 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-345/83 1983, S. 55); ?WS MfS 014 ~ 345/83 000057 Aus gleichem Grund wird in der Untersuchungspraxis auch nicht die Dienststellung des Vernehmenden, sondern nur sein Dienstgrad am Schluss des Vernehmungsprotokolls benannt. Nehmen ausser dem Vernehmenden noch andere Personen an der Be-schuldiptenvernehnunq teil (andere Mitarbeiter des Untersuchungsorgans, Staatsanwalt, Gutachter usw.), ist deren Teilnahme auch im Protokoll zu fixieren, wenn sie aktiv in die Ver- nehmuncisfuehruna einareifen. In der Reoel wird das durch Einfue-- ?? ? +* ? --lf ,, , ? - ? gen von Vermerken in das Protokoll entsprechend dem tatsaechlichen Ablauf der Vernehmung im Text des Protokolls, zum Beispiel - als Vermerk "Bei der Vernehmung des Beschuldigten zu,?(ss folgt das Problem) nahm in der Zeit von Uhr bis Uhr der aufsichtsfuehrende Staatsanwalt teil." oder - soweit durch die andere Person Fragen gestellt wurden: "Frage des Staatsanwaltes: " oder - durch einen Vermerk am Schluss des Protokolls - zum Beispiel: "Die heutige Vernehmung des Beschuldigten wurde in meinen Beisein gefuehrt. Unterschrift des N Staatsanwaltes", erfolgen. Sei vollstaendiger Teilnahme vom dritt schuldigtenvernehmung koennen diese -scheint - das Vprnehmungsprotokoil am Untersuchunosfuehrer unterzeichnen. en Personen an der Be-wenn es zweckmaessig er-Schluss zusannen mit csm;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 55 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 55) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 55 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 55)

Dokumentation: Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 1-59).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten,Xdaß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

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