Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung 1983, Seite 55

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 55 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 55); WS MfS 014 ~ 345/83 000057 Aus gleichem Grund wird in der Untersuchungspraxis auch nicht die Dienststellung des Vernehmenden, sondern nur sein Dienstgrad am Schluß des Vernehmungsprotokolls benannt. Nehmen außer dem Vernehmenden noch andere Personen an der Be-schuldiptenvernehnunq teil (andere Mitarbeiter des Untersuchungsorgans, Staatsanwalt, Gutachter usw.), ist deren Teilnahme auch im Protokoll zu fixieren, wenn sie aktiv in die Ver- nehmuncisführuna einareifen. In der Reoel wird das durch Einfü-- ■’ ■ +* ■ --lf ,, , ■ - ” gen von Vermerken in das Protokoll entsprechend dem tatsächlichen Ablauf der Vernehmung im Text des Protokolls, zum Beispiel - als Vermerk "Bei der Vernehmung des Beschuldigten zu,„(ss folgt das Problem) nahm in der Zeit von Uhr bis Uhr der aufsichtsführende Staatsanwalt teil." oder - soweit durch die andere Person Fragen gestellt wurden: "Frage des Staatsanwaltes: " oder - durch einen Vermerk am Schluß des Protokolls - zum Beispiel: "Die heutige Vernehmung des Beschuldigten wurde in meinen Beisein geführt. Unterschrift des N Staatsanwaltes", erfolgen. Sei vollständiger Teilnahme vom dritt schuldigtenvernehmung können diese -scheint - das Vprnehmungsprotokoil am Untersuchunosführer unterzeichnen. en Personen an der Be-wenn es zweckmäßig er-Schluß zusannen mit csm;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 55 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 55) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 55 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 55)

Dokumentation: Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 1-59).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit yefbundender ahrensrecht-licher Maßnahmen. Dabei haben sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Realisierung von Maßnahmen der inoffiziellen und offiziellen Beweisführung sowie bei der Beweis Würdigung; der komplexe, aufeinander abgestimmte Einsatz der tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Zur zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sind im Zusammenhang mit dem zielgerichteten Einsatz der und alle anderen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der hierzu bestehenden gesetzlichen Bestimmung erfolgen sollte, damit die politisch-operative Ziestellung erreicht wird. Bei Entscheidungen über die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden.

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