Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung 1983, Seite 54

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 54 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-345/83 1983, S. 54); ?53tU WS MfS 014 345/83 000056 5 A Bei der Einhaltung dieser Prinzipien koennen die gefertigten, aber nicht von Beschuldigten gelesenen und unterschriebenen Protokolle den Gericht auch zur Wahrheitsfindung angeboten werden. Zur Dokumentieruno des Namens der Vernehmenden Oedes Vennehrounqsprotokoll des Beschuldigten hat den Namen der Vernehmenden auszuwoisen (g 106 (1) 2 StPO). In den Vernehmungsprotokollen des UntersuchungsorganP des MfS erfolgt keine gesonderte, fuer den Beschuldigten kenntliche Angabe des Namens des Untersuchungsfuehrers, der die Beschuldigtenvernehmung fuehrt. Den gesetzlichen Anforderung ist genuege getan, wenn der Name des Untersuchungsfuehrers in der Einleitungsverfuegung (Rueckseite) und als Unterschrift am Schluss des VernehmungsProtokolls .(? 106 (3) StPO) enthalten ist. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen der Konspiration zur Abwehr feindlicher Erkundungstaetigkeit, die sich auch besonders auf die Aufklaerung des Kaderbestandes des MfS richtet. Daraus ergibt sich auch die Praxis, die handschriftliche Ausfertigung des Protokolls erst nach der Unterschriftsleistung des Beschuldigten unter die maschinenschriftliche Ausfertigung zu unterschreiben, da die Moeglichkeit des Vergleichs beider Ausfertigungen durch den Beschuldigten gegeben sein muss und durch eine vorherige Unterzeichnung der handschriftlichen Ausfertigung des Protokolls der Name des Untersuchungsfuehrers im Falle eines solchen Vergleichs dekonspiriert waere.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 54 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 54) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 54 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 54)

Dokumentation: Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 1-59).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und besonders gegen ihre Sicherheitsorgane zu verwerten. Auf Grund der Tatsache, daß auch eine erhebliche Anzahl von. Strafgefangenen die in den der Linie zum Arbeitseinsatz kamen, in den letzten Jahren in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit Untergrundtätigkeit von Bedeutung sind. Das sind, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird.

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