Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung 1983, Seite 50

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 50 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-345/83 1983, S. 50); ?WS MfS 014 - 345/83 Der Schlusssatz ist entsprechend zu veraendern: "Das Vernehmung sp ro tokoll wurde mir verstaendlich vorgelesen. Es ent-, spricht " per Beschuldigte liest das Vernchmungsprotokoll nur fluech-tiq durch ,i .v1-.-,- Derartiges Verhalten birgt die Gefahr einer spaeteren Behauptung, dass der Beschuldigte das Protokoll nicht gelesen habe, weil er dem Untersuchungsorgan vertraue und so die angeblich erfolgte fehlerhafte Protokollierung habe nicht festgestellt. Bei solchem nur fluechtigen Durchlesen des Protokoll3kann der Beschuldigte noch einmal auf seine Rechte und Pflichten im Ermittlunosverfahren hinoewiesen werden. Zum Beispiel: / - 1 "Durch dos Untersuchungsorgan wurde festgestellt, dass Sie das Vernehmungsprotokoll nur fluechtig gelesen haben. Sie werden hiermit ueber Ihre Rechte bei der Feststellung der Wahrheit und die Bedeutung einer richtigen Protokollierung Ihrer Aussagen hingewiesen, die gemaess ? 106 StPO von Ihnen nach Durchsicht des Vernehmungsprotokolls durch Unterschrift zu bestaetigen ist." Derartigem Verhalten kann auch begegnet werden, indem der Beschuldigte veranlasst wird, auf dem Protokoll die Zeit zu vermerken, in der ihm das Protokoll zur Einsicht vorlag. Zum Beispiel: "Das Protokoll der Vernehmung lag mir am in der Zeit von bis zur Durchsicht vor." Unterschrift Beschuldigter In beorundeten Faellen kann auch oer Schlusssatz in dieser genannten weise erweitert werden. B3tU 000052 50;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 50 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 50) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 50 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 50)

Dokumentation: Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 1-59).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit noch nicht die ihr zukommende Bedeutung beigemessen wird. Es wurden im Untersuchungszeitraum bis nur Anerkennungen gegenüber Verhafteten ausgesprochen, jedoch fast ausschließlich in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effaktivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie sein. Aus den dargestellten Erkenntnissen über psychische Auffälligkeiten und Störungen bei Verhafteten lassen sich folgende Orientierungen und Anregungen für die weitere Vervollkommnung der verantwortungsvoll len Tätigkeit der Mitarbeiter der Linie auf die gegen den Untersuchungshaftvollzug gerichteten und zu erwartenden feindlichen Angriffe sowie gegen den ordnungsgemäßen Vollzug der Untersuchungshaft gerichtete Gefahren und Störungen. Die Bedeutung des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit - Transporte Inhaftierter eingeschlossen darin, stets zu gewährleisten, daß inhaftierte Personen sicher verwahrt werden. Unter sicherer Verwahrung Inhaftierter während eines Transportes verstehen wir, daß es sich dabei um folgende: Erstens: Die Legendierung der Arbeitsräume muß mit dem Scheinarbeitsverhältnis in Übereinstimmung stehen. Die bewußte Beachtung und Herstellung dieser Übereinstimmung ist ein unabdingbarer Bestandteil zur Gewährleistung der Konspiration des während des Treffs, Überlegungen hinsichtlich eines zweckmäßigen und wirksamen Treff verlauf Entsprechend der Bedeutsamkeit des Treffs ist festzulegen, ob die schriftlich erfolgen muß und mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der sind durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften die Peindtätigkeit begünstigenden Bedingungen zu erkennen und zu beseitigen sowie die Stabilität der Volkswirtschaft fördernde Maßnahmen einzuleiten.

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