Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung 1983, Seite 46

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 46 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 46); WS MfS 014 - 345/83 BotU 000947 45 Der Beschuldigte kann nicht ohne Zustimmung des Untersuchungs-führers Protokolle ändern. Die Grundlage der Entscheidung des Untersuchungsführers über die Vornahme oder Nichtvornahme der durch den Beschuldigten angestrebten Veränderung bildet der tatsächliche Verlauf der Vernehmung. Sind die Verlangen des Beschuldigten darauf gerichtet, eine konkrete inhaltliche IVie-deroabe seiner Aussaoen zu erreichen oder den Verlauf der Ver- i - - -- - - ■ - -------------------- nehmung besser vviderzuspiegeln, ist diesem grundsätzlich statt-zugeben. Jegliche Dispute mit dem Beschuldigten über derartige Anliegen zur Veränderung der Dokumentierung sind zu vermeiden. Sie sind geeignet, als Angriffspunkte gegen die Objektivität der Durchführung der Untersuchung zu dienen. Beabsichtigen Beschuldigte, die Darstellung im Protokoll entgegen dem tatsächlichen Ablauf der Vernehmung z ■ verändern, soll diesem Verlanoen Grundsätzlich nicht stattceoeben werden. ----- -M.- V - -- --- ■= --V- Es erwies sich in solchen Fällen als zweckmäßig, den Beschuldigten von der Richtigkeit der iViedergabe seiner Aussagen bzw. des Verlaufs der Vernehmung im Protokoll zu überzeugen - nachhaltig ist das auf der Grundlage einer zusätzlich angefertigten Schallaufzeichnung möglich - und ihn zur Unterschrifts-leistung unter das Protokoll aufzufordern. Betreffen die Veränderungswünsche des Beschuldigten neue Aussagen in Form von Richtigstellungen, Ergänzungen oder die Zurücknahme getätigter /iussagen, sind diese neuen Aussagen in Abhängigkeit von ihrem Umfang am Schluß des Protokolls oder in einem neuen Vernehmungsprotokoll gesondert zu dokumentieren. Die zuvor gegebene Darstellung wird in diesem Fall nicht geändert. Zum Beispiel: bekundeten C i‘ o Frage: Bei der Durchsicht des Protokolls Aussagen Berichtigen (ergänzen, detaillieren zu wollen. Velche Darlegungen möchten Sie nunmehr vornehnen Antwort: Seim Lesen des Protokolls habe ich über meine Aussagen zu noch einmal nachgedacht. Ic möchte jetzt auf Grund- =. aussagen, daß ich (es folg die neue Aussage) ? \ * ' J;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 46 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 46) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 46 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 46)

Dokumentation: Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 1-59).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft oder des StrafVollzugsgesetzes Diszipli nannaßnahmen gegen Verhaftete Straf gef angene zur Anwendung kommen.

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