Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung 1983, Seite 33

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 33 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-345/83 1983, S. 33); ?BotU WS MfS 014 - 345/83 3g 0 0035 Das Erfassen der Aussagen im Protokoll erfolgt grammatikalisch als eine Darlegung in der 1. Person Singular (Ich-Form). Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Sachverhalt vom Beschuldigten aus seiner Sicht ausgesagt wird. Die Protokollierung der Aussagen kann sowohl als sinngemaesse Darstellung als auch als woertliche Erfassung erfolgen Beide Formen muessen immer so angewandt werden, dass durch Sie ein I hoher Informationsgehalt des Protokolls gesichert wird. Die sinngemaesse Darstellung der Beschuldigtenaussage ermoeglicht es, die Aussagen schwerpunktmaessig, in der erforderlichen De-tailliertheit zu fixieren. Sie verlangt, dass der Untersuchungsfuehrer den Beschuldigten richtig versteht und in der Lage ist, die Aussagen im Protokoll hinsichtlich ihrer Einzelheiten und Zusammenhaenge richtig einzuordnen und darzustellen. Diese Art der Protokollierung ist fuer die Bearbeitung der meisten Ermittlungsverfahren des MfS die effektivste Form Die woertliche Wiedergabe der Beschuldigtenaussage ist die wort -getreue Protokollierung der gesamten Aussage des Beschuldigten oder wesentlicher Teile. Als Grundlage fuer die woertliche Wiedergabe koennen die Aussage des Beschuldigten in der Vernehmung in Form des Diktats, vom Beschuldigten gefertigter Niederschriften oder in der Fori von Abschriften von Schallaufzeichnungen dienen. Bei der woertlichen Wiedergabe der Aussagen kann sich der Beschuldigte nicht auf angebliche Fehler oder Missverstaendnisse bei der Protokollierung berufen, um nachtraeglich bestimmte Protokollinhalte in Zweifel zu setzen.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 33 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 33) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 33 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 33)

Dokumentation: Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 1-59).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Die erarbeiteten Ansatzpunkte müssen in enger Beziehung zur politisch-operativen Lage gewertet werden, wobei die Regimebedingungen im Operationsgebiet bei der Durchführung operativer Zersetzungsmaßnahmen gegen die Organisatoren und Inspiratoren politischer Unterqrundtätiqkeit gerichtet sind. Die hier dargestellten Möglichkeiten der Durchführung operativer Zersetzungsmaßnahmen sollen beispielhaft aufzeigen, wie Ansatzpunkte genutzt werden können.

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