Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung 1983, Seite 32

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 32 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-345/83 1983, S. 32); ?* WS MfS 014 - 345/33 oder "Auf meinen Wunsch wurde die Vernehmung unterbrochen. Ich konnte mit meiner Frau sprechen Durch dieses Gespraech fuehle ich mich veranlasst, folgende Aussagen zu machen . u sw. Die Anforderungen an die Dokumentierung haben Einfluss auf die Dauer der Beschuldigtenvernehmung. Bei besonders umfangreichen Aussagen des Beschuldigter, oder Erf ordernis sen einer besonders umfangreichen Darstellung des Verlaufs der Vernehmung kann es sich in Ausnahmefaellen erforderlich machen, die Vernehmung mit -1 der Dokumentierung an folgenden iag fort zusetzen . Diese Moeglichkeit besteht nicht bei Erstvernehmungen, ln gecier Erstvernehnunq ist ein Vernehmungsprotokoll zu ferticen. Die durchgefuehrten Schallaufzeichnungen ermoeglichen eine nachtraegliche Dokumentisrung der moeglicherweise in der Erstvernehmung ausgesagten, aber nicht im Protokoll fixierten Details. Vierden zusaetzlich Abschriften von der SchallaufZeichnung gefertigt, so sind sie als Anlagen zum Protokoll vom Beschuldigten zu unterschreiben. Die Protokollierung der Beschuldigtenvernehmunq zur Sache Die Protokollierung der Aussagen des Beschuldigten zur Sache erfolgt nach den bereits dargelegten Schwerpunkten des Informationsbedarfs des Untersuchungsorgans und den vom Beschuldigten als wesentlich gehaltenen und deshalb im Protokoll zu fixieren geforderten Angaben. Die Protokollierung erfolgt in der "Frage-Antwort-Form" . 332otiJ 000034 1 Es muss nochmals auf den Vernehmungen ueber mehre re "dieser Vernehmunosn iieTio Ausnahmechsraktor der F ueh ru Tone verwiesen werden. Die n sich bei einer exakteren , liehen, Planung der Yernehnungskonplexe verhindern, f rq von \ \ehr zahl SUCH Z.C s koennt darauf an, ueberschaubare Themen zu bssimmen.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 32 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 32) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 32 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 32)

Dokumentation: Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 1-59).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Abteilung und der Abteilung zusammenzuwirken. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Haupt- abteilungen selbständigen Abteilungen und rksverwa tungep. an den Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit einzureichen. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat diese qe?y nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der getroffenen gemeinsamen Festlegungen dieser Diensteinheiten in kameradschaftlicher Weise zu gestalten. Ihre gemeinsame Verantwortung besteht darin, optimale Voraussetzungen und Bedingungen für die qualifizierte Aufklärung sämtlicher Straftaten, insbesondere der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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