Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung 1983, Seite 26

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 26 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 26); WS MfS 014 - 345/33 tDOlU 0028 Ihrer ständigen Wiederholung bedarf es in den Protokollen von anderen Vernehmungen nicht., Ort, Zeit und Dauer der Beschuldigtenvernehmung und ihre Dokument ierung Das Protokoll muß Auskunft über den Ort geben, an dem die Beschuldigt envernehmung stattfindet. Eine Bezeichnung, ob es sicr um die Untersuchungshaftanstalt oder ein konspiratives Objekt usw. handelt, ist nicht erforderlich. Es folgt die Angabe der Uhrzeit, zu der die Beschuldigtenvernehmung beginnt bzvv. endet. Die Dauer der Beschuldigtenvernehmung ist rechtlich nicht geregelt. Sie wird in hohem Maße bestimmt von - dem Umfang der zu klärenden Straftat, - den für die politisch-operative Arbeit zu gewinnenden Informationen , - dem Aussageverhalten des Beschuldigten und auch von - dem Zeitfonds des Untersuchungsführers. Die Dauer der Beschuldigtenvernehmung ist entsprechend § IC5 (1) 1 StPO im Vernehmunqsprotokoll zu fixieren. Wie bereits in der Lektion zur Vernehmungsplanung dargelegt wurde, bestimmt der Untersuchungsführer durch Auswahl und Umfang der zu klärenden Einzelheiten im Prozeß der Planung auch d:e zeitliche Dauer der Beschuldigtenvernehmung. Ausgehend von den Grundsätzen des Strafverfahrens ist grundsätzlich die Vernehmung Geschuldigter täglich in der Zeit ~.i-schon 5,00 Uhr und 21.00 Uhr zulässig.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 26 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 26) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 26 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 26)

Dokumentation: Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 1-59).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Straßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit sovie dem Einverständnis des Verhafteten. Die Arbeitszuweisung darf nicht die Tätigkeit des Untersuchungsorgans, des Staatsanwaltes oder des Gerichtes erschweren oder die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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