Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung 1983, Seite 25

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 25 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 25); WS MfS 014 - 345/G3 25 zunehmen. Zum Beispiel bei DDR-Bürgern "LEHMANN, Rudolph 160843 4 2872 3 weitere Personalien bekannt" oder bei Ausländern "SCHMIED, Emil geb, 18. 3. 1948 in Aachen weitere Personalien bekannt". In der Untersuchungsarbeit haben sich auch unterschiedliche Praktiken des Schreibens des Familiennamens herausgebildet. Zur Vereinheitlichung der Arbeit sollte der Familienname von Personen generell mit großen Buchstaben ohne zu sperren geschrieben werden. Zum Beispiel "LEHMANN" anstelle der bisherigen unterschiedlichen Schreibweisen "Lehmann", "LEHMANN", "LEHMANN", "Lehmann“ Diese einheitliche Schreibweise wird den Anforderungen aus Lar praktischen Untersuchungsarbeit zum schnellen Auffinden von Ns- 1 men in Vernehmungsprotokollen gerecht , Die gesetzlich geforderten Angaben zur persönlichen und gesellschaftlichen Entwicklung des Beschuldigten (§ 106()4,5 ct~3 sind außer in der im Protokoll der Erstvernehmung bereits erfolgten Kurzfassung im Protokoll der Vernehmung zur Person des Beschuldigten vollständig aufzunehmen. 1 Unberührt hiervon bleibt das Erfordernis einer deutlichen Schreibweise von Begriffen usw. in der handschriftlichen Ausfertigung des Vernehmungsprotokolls. Bold 000027;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 25 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 25) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 25 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 25)

Dokumentation: Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 1-59).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte der Linie Ohne sicheren militärisch-operativen, baulichen, sicherungs-und nachrichtentechnischen Schutz der Untersuchungshaftanstalten sind die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Un-tersuchungshaftvollzug jederzeit zuverlässig zu sichern, die Konspiration und Geheimhaltung unbedingt gewahrt bleiben. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat bei lohn- sozialpolitischen Maßnahmen für die Angehörigen Staatssicherheit in Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe.

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