Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung 1983, Seite 21

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 21 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 21); WS MfS 014 - 345/83 21 fcOlU nf' p 2 3 Durch eine gewissenhafte Dokumentieruno des schuldigten in der Vernehmung kenn in einem Provokationen vorgebeuot werden. Verhaltens des Be-oewissen Umfanoe Es wurde bereits herausgearbeitet, daß das Protokoll Darlpmjnnen Beschuldigter obiektiv Auskunft zu geben trifft auch zu, wenn Beschuldigte in Form von hetzer Ausfällen gegen den Sozialismus oder Diffamierungen leumdungen der sozialistischen Gesellschaftsordnung, ihrer Bereiche oder der führenden Repräsentanten in schuldigtenVernehmung auf treten. über die hat. Das ischen oder Verein z e 1 n e der Be- Zur Verhinderung und Zurückweisung derartiger Provokationen in der Beschuldigtenvernehmung sollte grundsätzlich nicht auf die Protokollierung derartigen Verhaltens verzichtet werden. Es ist notwendig, das Verhalten Beschuldigter nach der Tat aufzuklären und zu dokumentieren. Bei politischen Provokationen während der Bcschuldigtenvernehmung sind derartige Ausfälle jedoch grundsätzlich - gegebenenfalls auch gegen den '.Villen des Beschuldigten - sinnoemäß im Vernehmunqsprotokoll wieder-zuoeben. Es muß dabei das Wesen der jeweiligen Außeruno doku- ■■ i. ■ kV-w *-* 'W mentiert werden. Besteht der Beschuldigte auf die Pratokollie-rung von Einzelheiten, ist das unter Hinweis, daß es sich um -eine politische Provokation handelt, zurückzuweisen. Die Forderungen des Beschuldigten und die Zurückweisung sind entsprechend zu dokumentieren. Zum Beisoiel Der zur Vernehmung vorgeführte Beschuldigte bleibt an der Tür zum Vernehmungszimmer stehen und erklärt: "Ich mache keine. Aussagen mehr. Mir reicht es. In diesem Saustaat wird’man nicht wie ein Mensch behandelt, wie in Faschismus werden die Menschen eingekerkert Betreten des tckoli könnte usw UJ Die: .-\uiacrunoen macht 02 Vornennungszimmers noch weiter Im Vernehmungsoro- das Verhalten wie folgt dokumentiert werden: " Der Beschuldigte weigerte sich tigen Vernehmung, den Vernehmung kurzzeitig zu Beginn raum zu betretenT r heu-;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 21 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 21) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 21 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 21)

Dokumentation: Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 1-59).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die komplexe politisch-operative Sicherung der Zivilverteidigung in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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