Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung 1983, Seite 2

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 2 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 2);  WS MfS 014 - 345/83 2 Gliederung 000002 0. Vorbemerkung Seite 3-4 1. Zur Bedeutung der Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung Se it e 4-6 2. Wesentliche Grundsätze der Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung Seite S - 9 2.1. Zum Inhalt der zu protokollierenden Beschuldigtenaussage Seite 9 - 13 2.2. Zum Protokollieren des Zustandekommens der Beschuldigtenaussage Seit e 14 - 18 2.3. Einige vernehmungstaktische Aspekte für die Dokumentierung der Beschuldigtenaussage und ihres Zustandekommens Seite 13 - 23 3. Das Protokoll der Beschuldigtenvernehmung Seite 23 - 55 Die Personalien des Beschuldigten und Angaben zur Persönlichkeit Seite 24 - 26 Ort, Zeit und Dauer der Beschuldigtenvernehmung und ihre Dokumentierung Seite 25 - 32 Die Protokollierung der Beschuldigtenvernehmung zur Sache Seite 32 - 36 Einige Hinweise zur Dokumentierung von rechtserheblichen Mitteilungen des Untersuchungsführers an den Beschuldigten, Dokumentierung der Vorlage von Beweismitteln, Protokollierung von Beweisantragen Seite 35 - 43 Zur Dokumentierung von Korrekturen des Vernehmungsprotokolls Se it e 43 - 43 Die Gestaltung des abschließenden Teils des Vernehmungsprotokolls, Dokumentierung der Unterschrifts-Verweigerung, Dokumentierung des Namens vor, Vernehmenden Seit e 43 - 55 4. Das persönliche Aufzeichnen von Ausführungen durch den Beschuldigten Seit e 5 S - 53;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 2 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 2) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 2 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 2)

Dokumentation: Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 1-59).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Untersuchungshaftanstalten und den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei Vereinbarungen über von diesen zur Erhöhung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hin, die nur durch ein Einschreiten der Untersuchungsorgane Staatssicherheit abgewehrt beseitigt werden kann, ist es gestattet, bei politischer sowie politisch-operativer Notwendigkeit die Befugnisse des Gesetzes zur Lösung aller politisch-operativen Aufgaben wahrgenommen werden können, soweit diese als eine abzuwehrende konkrete Gefahr zu tage treten und unabhängig davon, wie die Gefahr verursacht wurde.

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