Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung 1983, Seite 18

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 18 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 18); WS MfS 014 - 345/83 tDOtU 000020 18 Das kann besonders bei Beschuldigtenvernehmungen zu weitgehend unbekannten Sachverhalten oder zu Zeitpunkten, zu denen die Persönlichkeit des Beschuldigten nicht genügend bekannt ist, auf treten. Ein wichtiges Hilfsmittel zur Kompensierunq solcher Schwächen der Protokollierung ist die zusätzliche Schallaufzeichnung. Sie ist ein zusätzliches Dokument zum Vernehmungsprotokoll. Sie ist nach Abschluß der Vernehmung dem Vernommenen wiederzugeben usw. (§ lOS (2) StPO). Von ihnen können im Einzelteil zu den beweiserheblichen Umständen Wo rt abschrif ten gemach /.'erden, Die auf ihnen gespeicherten Informationen können aber auch ■ 1 zum Gegenstand einer nachfolgenden Vernehmung gemacht werden , Durch die im Protokoll und in der zusätzlichen Schallaufzeichnung dokumentierten Umstände des Verlaufs der Vernehmung ist es möglich, Beschuldigte über die Feststellungen zum Sachverhalt hinaus mit den Widersprüchen ihres Verhaltens in der Beschuldigtenvernehmung zu konfrontieren. 2.3, Einige vernehmungstaktische Aspekte für die Dokumentierung der Beschuldiqtenaussaqe und ihres Zustandekommens De'dem Untersuchungsführer muß klar sein, daß das Vernehnungs-protokoll dem Beschuldigten die vom Untersuchunqsführer als v:e- sentlich einoeschätzten Verhaltensweisen oder Aussaoen offen- - - - - - ■ - - - - ■ ■ - bart. Diese Einschätzung entsteht sowohl daraus welche Einzelheiten, Zusammenhänge und Beziehungen des straf rechtlich relevanten Geschehens vom Untersuchungsführer als bedeutsam eingeschätzt werden als auch welche Bedeutung der Untersuchungsführer der 1 zu Fragen der Schallaufzeichnung wird ein gesondertes Materis e rarbeitet;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 18 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 18) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 18 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 18)

Dokumentation: Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 1-59).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat zu suggerieren. Die Verfasser schlußfolgern daraus: Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft unter den derzeit komplizierten Klassenkampfbedingungen neue anspruchsvollere Aufgabenstellungen ergeben, steigt auch der Anspruch an die politisch-ideologische Erziehungsarbeit in den Dienstkollektiven Staatssicherheit kontinuierlich weiter. Die Mitarbeiter für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit Gesellschaftliche Mitarbeiter sind staatsbewußte Bürger, die sich in Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte auf Mitwirkung an der staatlichen Arbeit zu einer zeitweiligen oder ständigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehender Personen mitarbeiten.

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