Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung 1983, Seite 18

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 18 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-345/83 1983, S. 18); ?WS MfS 014 - 345/83 tDOtU 000020 18 Das kann besonders bei Beschuldigtenvernehmungen zu weitgehend unbekannten Sachverhalten oder zu Zeitpunkten, zu denen die Persoenlichkeit des Beschuldigten nicht genuegend bekannt ist, auf treten. Ein wichtiges Hilfsmittel zur Kompensierunq solcher Schwaechen der Protokollierung ist die zusaetzliche Schallaufzeichnung. Sie ist ein zusaetzliches Dokument zum Vernehmungsprotokoll. Sie ist nach Abschluss der Vernehmung dem Vernommenen wiederzugeben usw. (? lOS (2) StPO). Von ihnen koennen im Einzelteil zu den beweiserheblichen Umstaenden Wo rt abschrif ten gemach /.erden, Die auf ihnen gespeicherten Informationen koennen aber auch ? 1 zum Gegenstand einer nachfolgenden Vernehmung gemacht werden , Durch die im Protokoll und in der zusaetzlichen Schallaufzeichnung dokumentierten Umstaende des Verlaufs der Vernehmung ist es moeglich, Beschuldigte ueber die Feststellungen zum Sachverhalt hinaus mit den Widerspruechen ihres Verhaltens in der Beschuldigtenvernehmung zu konfrontieren. 2.3, Einige vernehmungstaktische Aspekte fuer die Dokumentierung der Beschuldiqtenaussaqe und ihres Zustandekommens Dedem Untersuchungsfuehrer muss klar sein, dass das Vernehnungs-protokoll dem Beschuldigten die vom Untersuchunqsfuehrer als v:e- sentlich einoeschaetzten Verhaltensweisen oder Aussaoen offen- - - - - - ? - - - - ? ? - bart. Diese Einschaetzung entsteht sowohl daraus welche Einzelheiten, Zusammenhaenge und Beziehungen des straf rechtlich relevanten Geschehens vom Untersuchungsfuehrer als bedeutsam eingeschaetzt werden als auch welche Bedeutung der Untersuchungsfuehrer der 1 zu Fragen der Schallaufzeichnung wird ein gesondertes Materis e rarbeitet;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 18 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 18) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 18 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 18)

Dokumentation: Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 1-59).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität - dringend verdächtigt gemacht haben. Die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit bedeutet für alle Angehörigen der Linie den politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung zur Durcliführung der Untersuchungshaft - und der Gemeinsamen Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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