Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung 1983, Seite 15

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 15 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-345/83 1983, S. 15); ?WS MfS 104 - 345/83 GoiU 000015 15 - Aussagen im Ergebnis von Vorhalten oder Vorlagen von Beweismitteln oder Informationen aus Beweismitteln, - Aeusserungen zu vorangegangenen Argumentationen des Unter-suchungsfuehrers, - Bezugnahme auf eine fruehere Aussage des Beschuldigten, - Widerruf von Aussagen aus der gleichen oder frueheren Vernehmung, - Erklaerungen des Beschuldigten ueber vorhandene Absichten oder Zielstellungen, die mit der Aussage verfolgt werden oder wurden. Diese beispielhafte Aufzaehlung nacht deutlich, dass die Wiedergab e der Umstaende der Erlangung derAussage bedeutungsvoll fuer ihren Beweiswert sein kann. So ist es fuer die Einschaetzung einer Aussage hinsichtlich des in ihr enthaltenen Tatwissens bedeutsam festzustellen, wie diese Aussage zustande kam sowie ob und in welchem Umfang in der Beschuldigtenvernehmung Tatwissen vermittelt wurde. Tm Vernehmungsprotokoll ist deshalb nicht nur die Aussage allein zu fixieren, sondern auch die rechtsepheb-lichen Gesamtumstaende ihres Zustandekommens. Rechtserheblich ist z. B., ob der Beschuldigte auf eine allgemeine Frage von sich aus erschoepfende und detaillierte Aussagen zur Straftat machte oder ob er erst im Ergebnis der ihm vorgehaltenen Beweismittel zur Sache Stellung nimmt. Beide Aussagen koennen moeglicherweise die gleiche Detailliert-heit besitzen, jedoch laesst sich durch die mit der im Ergebnis der Vorlage von Beweismitteln erreichte Aussage kaum die Taeterschaft beweisen. Es sei denn, der Beschuldigte macht ueber die vorgehaltenen Beweismittel hinausgehende Aussagen, deren Wahrheitsgehalt durch andere, noch nicht vorgehaltene Beweismittel bewiesen wird.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 15 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 15) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 15 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 15)

Dokumentation: Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 1-59).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und unmittelbare Angriffe feindlich-negativer Kräfte direkt abzuwehren,stehen den Untersuchungsorganen neben der Strafprozeßordnung auch die Befugnisse des Gesetzes zu Verfügung. Bei der Bestimmung der Potenzen des Gesetzes für die Gestaltung der politisch-operativen Arbeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Grundsätze und allgemeine Voraussetzungen der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß über den gesamten Zeitraum der Durchführung der Maßnahmen ständig geprüft wird, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr besteht. Der Grundsatz, daß die Befugnisse des Gesetzes wahrgenommen werden können. Bei den von den Diensteinheiten der Linie zu erfüllenden Aufgaben können somit auch Eltern zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, Gegenstände in Verwahrung genommen eingezogen werden. Sollte es aus politisch-operativen Gründen unzweckmäßig sein, die entsprechenden einzuziehenden Gegenstände in der vorbezeichneten Weise zu charakterisieren, sind die Möglichkeiten der Volkspolizei in Verbindung mit der Fahndungsführungsgruppe Staatssicherheit zur operativen Fahndung nach Personen und Sachen in bezug auf Delikte nach Strafgesetzbuch umfassend zu erschließen und zu nutzen.

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