Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung 1983, Seite 10

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 10 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 10); -WS MfS 014 - 345/83 10 - Bevveisantrage und sonstige Hinweise des Beschuldigten - Rechtsbelehrungen. BÖtU 000010 Unter dem Begriff Inhalt der Beschuldigtenaussaqe sind die Erklärungen des Beschuldigten zur Sache einschließlich der zur Entlastung vorgebrachten Angaben erfaßt. Zur Beschuldigtenaussage zur Sache gehören: - alle rechtlich erheblichen Informationen, die in den Darlegungen des Beschuldigten enthalten sind. Das sind Angaben . zur objektiven und subjektiven Seite der Straftat. . zu ihren begünstigenden Bedingungen, . zu ihrer Schwere, Gesellschaftsgefährlichkeit, . zu Strafmilderungs- und -ausschließungsgründen, . zum Verhalten vor und nach der Tat usw. und - alle Aussagen, die den Verlauf der Straftat und des Vorgehens des Täters sichtbar machen. Das können unter Umständen Informationen sein, die für die rechtliche Einschätzung nicht unmittelbar benötigt werden. Von wesentlicher Bedeutung sind hier'die gleichzeitig mit der Aufklärung der Straftat für die Erfüllung der Aufgabenstellung des MfS zu gewinnenden politisch-operativ bedeutsamen Informationen, z. B. über Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens feindlicher Kräfte, über die Wirksamkeit eingeleiteter Abwehrmaßnahmen des MfS und anderer Organe u. a. m. Alle diese Beschuldigtenaussagen sind im Vernehmungsprotokoll zu dokumentieren. Zur Beschuldigtenaussagen zur Sache gehören weiterhin Informationen, auf deren Grundlage die Täterschaft des Beschuldigten beweisbar ist, mit denen sich der Beschuldigt in einer für die weitere Beweisführung bedeutsamen Weise fest- legt usw.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 10 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 10) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983, Seite 10 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 10)

Dokumentation: Die Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-345/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-345/83 1983, S. 1-59).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt. Auf der Grundlage einer exakten Ursachenermittlung und schnellen Täterermittlung zu erkennen und aufzudecken. Auf der Grundlage einer ständig hohen Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter und einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlass ens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten der Geheimdienste sowie anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte umfassend und ständig aufzuklären und durch entsprechend gezielte politischoperative Maßnahmen ihre Realisierung rechtzeitig und wirkungsvoll zu verhindern. Es ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der operativen Mitarbeiter und müssen folgende Aufgaben und Maßnahmen stehen: Der Einsatz der im Rahmen der operativen Personenkontrolle muß sich vor allem auf die Herausbildung ein oft Klassenstandpunktes, auf das Erkennen des realen Feindbildes sowie auf stets anwendungsbereite Kenntnisse zum konkreten Aufgaben- und Verantwortungsbereich.

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