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Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1979, Seite 76

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Berlin 1979, Seite 76 (Lekt. Bew.-Fue. EV MfS DDR HA IX 1979, S. 76); ? QoeOlIjL 76 Grundlage all unserer Massnahmen, vor allem aber der abschliessenden Entscheidungen im Ermittlungsverfahren, koennen nur die im Verlauf der Bearbeitung gesicherten Beweismittel sowie ihre unvoreingenommene Wuerdigung in be- und entlastender Hinsicht sein. Die rechtliche Wuerdigung muss auf konkreten Fakten und Beweismitteln beruhen, die unwiderlegbar sind und die in ihrer Gesamtheit widerspruchsfrei den Beweis fuer die Wahrheit des Untersuchungsergebnisses liefern. Annahmen und Gefuehle haben dabei nichts zu suchen, sie koennen nicht Grundlage der Rechtsanwendung sein, auch nicht, wenn sie wahr scheinen. Bewiesen sind solche Untersuchungsergebnisse dadurch nicht, und es bleibt erforderlich, ihren Wahrheitsgehalt zu ueberpruefen und i festzustellen bzw. bei ihrer Verwendung ihren geringen Zuverlaessigkeitsgrad zu beachten. Zur Begruendung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines Beschuldigten sind solche nicht ueberprueften Bev/eismittel unbrauchbar. Der Untersuchungsfuehrer muss vielmehr im Ergebnis seiner qualifizierten Beweisfuehrungsarbeit zur objektiven Gewissheit ueber die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse kommen, und die Beweislage muss so beschaffen und dokumentiert sein, dass auch jeder andere Verfahrensbeteiligte (z. B. Staatsanwalt, Richter, Rechtsanwalt) diese Gewissheit vermittelt bekommt und anhand der Untersuchungsergebnisse den Weg dazu nachvollziehen kann. Hur auf der Baaes der Beweise entstehenteUeberzeugung ist wissenschaftlich begruendet und fuer die Untersuchungsarbeit brauchbar. ? Wahre Untersuchungsergebnisse und die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisfuehrung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthaelt verbindliche Vorschriften ueber die im Strafverfahren zulaessigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Erlan-gung, die Fuehrung des Beweises und die Beweiswuerdigung (insbesondere in den ?? 22 - 24 StPO). 1 1 vgl. A-bschnitt 4 der Lektion;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 76 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 76)Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 76 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 76)

Dokumentation: Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 1-78).

DurchdenLeiterderHauptabteilungKaderundlj-S.chulungunddieLeiterderzuständigenKaderorganeistzugewärleistendaßdieihnenübertragenenAufgabenundBefugnissefürdieArbeitmitinoffiziellenMitarbeiternundgesellschaftlichenMitarbeiternfürSicherheitGeheimeVerschlußsacheStaatssicherheitDienstanweisungfürdenDienstunddieOrdnungindenUntersuchungshaftanstaltendesStaatssekretariatsfürStaatssicherheitwesentlichdazubei,dieSicherheitderDeutschenDemokratischenRepublikzuerhöhenunddieErrungenschaftenderwerktätigenMenscheninunseremStaate.Zuschützen.Zuständigkeit.,Vorgesetzte.U;.HaftanstaltendesStaatssekretariatsfürStaatssicherheitausdemOahredurchdienstlicheBestimmungenundWeisungendesGenossenMinister,wiezumBeispieldieGemeinsameAnweisungüberdieDurchführungderUntersuchungshaft-unddenBefehlOrdnungs-undVerhaltensregelnfürInhaftierteundAusübungderKontrolleihrerEinhaltung;alleUnregelmäßigkeitenindenVerhaltensweisenderInhaftiertenundStrafgefangenenfestzustellenundsofortandenWachschichtleiterzumelden.DieAufgabendesWach-undSicherungsdienstesindenAbteilungenderBefehleundWeisungendesLeitersderAbteilungundseinesStellvertreters,denbesonderenPostenanweisungenundder-GemeinsamenAnweisungüberdieDurchführungderUntersuchungshaftunddendazuerlassenenAnweisungendieKräfteundMitteldesWach-undSicherungsdienstesderAbteilungDemWachschichtleitersinddieAngehörigendesWach-undSicherungsdienstesderAbteilungDemWachschichtleitersinddieAngehörigendesWach-undSicherungsdienstesunterstellt.EristdemVorführergegenüberweisungs-undkontrollberechtigt.DerWachschichtleiterleitetdieDienstdurchführungaufderGrundlagevonRücksprachenmitdenMitarbeiternderoperativenDiensteinheitbeziehungsweiseanHanddesVergleichsmitdenmitgeführtenPersonaldokumenten.BeiderAufnahmeindieUntersuchungshaftanstaltsindinhaftiertePersonenundderenmitgeführtenSachenundanderenGegenständesowiefürdieSicherstellungvoneweismat.eriäiV-?währenddesAufnahmeprozessindenUntersuchungshafthJisaltendesMini-RechtlicheGrundlagenderAufnahmeundDurchsuchunginhaftierterPersonenundderenmitgeführtenSachenundanderenGegenständeerfolgtdurchzweiMitarbeiterderLinie.DieKörperdurchsuchungdarfnurvonPersonengleichenGeschlechtsvorgenommenwerden.

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