Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1979, Seite 66

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 66 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 66); § 26 (2) - Zeugen, denen ein Aussageverweigerungsrecht zusteht, sind vor ihrer Vernehmung über dieses Recht zu belehren* § 4-7 (1) - Beschuldigte sind auf ihr Recht, Beweisanträge zu stellen, hinzuweisen. § 105 (2) - Dem Beschuldigten ist vor Beginn seiner ersten Vernehmung die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung bekannt zu geben. Er ist über seine Rechte gemäß § 61 StPO zu belehren. § 113 (1) - Bei einer Hausdurchsuchung ist der Staatsanwalt oder es sind zwei unbeteiligte Personen als Zeugen hinzuzuziehen. Daraus folgt, daß ein großer Teil der in der politischoperativen Arbeit des MfS inoffiziell erarbeiteten und gesicherten Beweismittel nicht als Beweismittel im Strafverfahren verwendet werden kann. Ihre Verwendung im Strafverfahren würde die speziellen Mittel und Methoden des MfS im Kampf gegen den Feind dekonspirieren und ist deswegen unstatthaft. Grundlage dieser Maßnahmen der Beweisführung sind innerdienstliche Regelungen des Ministers für Staatssicherheit. Aufgabe der Untersuchungsführer und Referats/leiter bei der Würdigung der Beweismittel ist es sorgfältig zu prüfen, ob alle für die Beweisführung im jeweiligen Vorgang erforderlichen Beweismittel tatsächlich auf dem strafpn-zessual vorgeschriebenen Wege entstanden sind.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 66 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 66) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 66 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 66)

Dokumentation: Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 1-78).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorführungen sind, die insbesondere zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen.

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