Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1979, Seite 60

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 60 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 60);  000094 Zu beachten ist, daß die Bestätigung auf jenen Exemplaren erfolgt, die Bestandteil der Gerichtsakte werden. Bei Beweisgegenständen und teilweise Aufzeichnungen muß die Bestätigung auf den entsprechenden Fotos erfolgen. In diesen Fällen sollte das Abbild in kurzen Worten erklärt werden. - Insbesondere zu Sachverständigengutachten, aber auch zu anderen Beweismitteln sollte der Beschuldigte handschriftlich Stellung nehmen. Für die Zeit der Stellungnahme muß ihm eine Kopie oder Fotografie des Beweismittels zurVer-fügung stehen. Es muß gesichert werden, daß der Beschuldigte diese Stellungnahme unbeeinflußt verfassen kann. In der Stellungnahme ist vom Beschuldigten zu vermerken, wie lange ihm das Beweismittel zur Verfügung stand. Damit wird in spezieller Form dem Recht des Beschuldigten auf Verteidigung Rechnung getragen. Außerdem stellt die Niederschrift eine Aufzeichnung im Sinne § 24 (1) StPO.und damit ein weiteres Beweismittel dar. Bei Übergabe der Sache an den Staatsanwalt sind wir verpflich tet, einen Schlußbericht zu übergeben, "der das Ergebnis der Untersuchung zusammenfaßt" (§ 146 StPO). Es ist erforderlich, im Schlußbericht nicht nur einfach den Sachverhalt in seiner chronologischen Entwicklung darzustelle sondern gleichzeitig sichtbar zu machen, welche Beweismittel dazu erarbeitet wurden. Es ist nicht ausreichend, wenn nach jedem Abschnitt im Schluß bericht Hinweise gegeben werden, wo zu dem Dargestellten in den Akten Beweismittel zu finden sind. Die erarbeiteten Beweismittel, insbesondere die neben den Beschuldigtenaussagen erarbeiteten, müssen organisch in den Text der Sachverhaltsdarstellung eingearbeitet werden, so daß bereits beim Lesen des Schlußberichtes die exakte Beweislage sichtbar wird. Dazu gehört auch, sich mit rechts-efheblichen Einwänden des Beschuldigten anhand der dazu jeweils erarbeiteten Beweismittel im Text däs Schlußberichtes;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 60 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 60) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 60 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 60)

Dokumentation: Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 1-78).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte. Der zielgerichtete Einsatz der.

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