Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1979, Seite 6

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 6 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 6);  000040 3 ITur objektives Wissen, mit der Wirklichkeit übereinstimmende Erkenntnisse kann die verantwortliche Tätigkeit beim planmäßige und bewußten Aufbau der kommunistischen Formation und ihrem Schutz ableiten. Deshalb ist die Arbeiterklasse gegen jedes falsche Bewußtsein, jede Verschleierung der Wirklichkeit, alle Illusion. Ihre Klasseninteressen erfordern Objektivität der menschlichen Erkenntnis: " hier finden keine Rücksichten statt auf Karriere, auf Profitmacherei, auf gnädige Protektion von oben, im Gegenteil, je rücksichtsloser und unbefangener die Wissenschaft vorgeht, desto mehr befindet sie sich in Einklang mit den Interessen und Strebungen der Arbeiter." (F. Engels: Ludwig Peuerbach in Marx/Engels: Werke Bd, 21, s. 307) ‘ Das Gesagte hat volle Gültigkeit für die Untersuchungsarbeit. Es gibt keinerlei sogenannte Besonderheiten, die diese Grundprinzipien ganz oder teilweise aufheben könnten. Die Arbeiterklasse und ihre Partei sind nur an wahren Untersuchungsergebnissen interessiert. Nur objektiv wahre Feststellungen - ermöglichen eine objektive Einschätzung der politisch-operativen Lage; - sind geeignet, die Politik der Partei- und Staatsführung offensiv zu unterstützen; - sind Voraussetzung für eine gerechte gerichtliche Entscheidung im jeweiligen Strafverfahren; - sind für die Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten des MfS bzw. für die Tätigkeit anderer staatlicher und gesellschaftlicher Organe brauchbar.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 6 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 6) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 6 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 6)

Dokumentation: Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 1-78).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung der sind vorbeugende und schadensverhütende Maßnahmen zu realisieren. Die Leiter und Mitarbeiter haben zur konsequenten Nutzung der Möglichkeiten der für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gesellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Als integrierter Bestandteil der Gcsantstrategie und -aufgabcnstellung für die verbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, für die objektive Informierung zentraler und örtlicher Parteiund Staatsorgane und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren bearbeiteten Personen traten Täter mit anonymen oseudonymen Drohungen in Erscheinung, Insgesamt ist das Vorgehen dieser Personen durch folgende Feststellungen gekennzeichnet: Von den Tätern, die bereits mit Realisierung der Fahne flucht begonnen hatten, handelten als Einzeltäter; in zwei Fällen hatten sich jMpJ:it ärpe rsonen zusammengeschlossen; Täter begingendie Straftat gemeinsam mit Zivilperson.

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