Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1979, Seite 51

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 51 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 51); 5.1 Das, was bisher bestätigt wurde, ist auf andere Weise mit den gesetzlich zulässigen Beweismitteln (§ 24 StPO) zu beweisen. Da in der Praxis Probleme auftreten können, z.B. daß als Zeugen geeignete Personen nicht mehr zur Verfügung stehen, weil sie ins Operationsgebiet entlassen wurden usw., wurde begonnen, schrittweise spezielle Entscheidungen des Obersten Gerichts zu fällen, auf die sich die anderen Gerichte in den entsprechenden Verfahren berufen können. Bestätigungen des MfS als Beweismittel in Strafverfahren gemäß . § 24 StPO sind entsprechend § 49 StPO Schriftstücke, deren Inhalt für die Aufklärung der Handlungen, deren Ursachen und Bedingungen und der Person des Beschuldigten von Bedeutung sind. / Grundsätzliche Voraussetzung für die Ausfertigung und VerWendung einer Bestätigung ist, daß die darin genannten Tatsachen - in der sachlichen Zuständigkeit des MfS liegen und ihre Feststellung, Überprüfung, Speicherung und Analyse ausschließlich dem MfS obliegt und nicht durch andere Institutionen erfolgen kann; - der die Bestätigung ausfertigenden Diensteinheit zweifelsfrei -unabhängig von den im betreffenden Ermittlungsverfahren erarbeiteten Feststellungen - bekannt sind; - im konkreten Strafverfahren für die Beweisführung unerläßlich sind; - nur in der Form einer Bestätigung und nicht durch andere Beweist ührungsmaßnahmen erbracht werden können. Bestätigungen können - unter Berücksichtigung der vorgenannten Voraussetzungen - gefertigt werden über - vom MfS getroffene Feststellungen über Geheimdienste, andere Einrichtungen fremder Mächte oder ausländischer Organisationen und deren Tätigkeit wie die Existenz von Dienststellen und Objekten, Mitarbeitern, bestehenden Verbindungen, Anschriften und Deckadressen, Telefonnummern; B St U 0 0 0 0 85';
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 51 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 51) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 51 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 51)

Dokumentation: Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 1-78).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können nicht die dem Strafverfahren vorbehaltenen Ermittlungshandlungen ersetzt werden, und die an strafprozessuale Ermittlungshandlungen gebundenen Entscheidungen dürfen nicht auf den Maßnahmen beruhen, die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Klärung der Kausalität bei Erfolgsdelikten oder in bezug auf eingetretene oder mögliche Folgen des Handelns des Täters. zu dabei auftretenden spezifischen Problemen der Beweisführung Muregger Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen zu unterbinden.

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