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Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1979, Seite 32

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Berlin 1979, Seite 32 (Lekt. Bew.-Fue. EV MfS DDR HA IX 1979, S. 32); ?Gleichzeitig ist zu beachten, dass die Beschuldigtenaissage wesentlich von der subjektiven Interessenlage des Beschuldigten beeinflusst wird, so dass in den Aussagen die objektive Realitaet verzerrt oder falsch widergespiegelt werden kann. Es gilt, sich diese Dialektik zwischen Bedeutung der Beschuldigtenaussage und ihren moeglichen Fehlerquellen noch staerker zu eigen zu machen und sie in der Untersuchungspraxis auch umzusetzen. Das erfordert u. a. auch, Aussagen exakt, so wie sie gemacht wurden, zu dokumentieren. Jeder Beschuldigte hat das Recht, Beweisantrsge zu stellen (?? 8, 61, 70 StPO). Dieses Recht wird gewaehrt, um seine wirksame Mitwirkung an der "allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit" zu ermoeglichen (? 8 StPO). Bas Ziel der Beweisantraege Beschuldigter wird in der Regel sein, entlastende Fakten festzustellen. Da wir jedoch die "Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persoenlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggruende, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in be- und entlastender Hinsicht" (? 101 StPO) aufzuklaeren haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisantraege bei, die uns uebertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu loesen. Nur von dieser prinzipiellen Position aus ist es dem Untersuchungsfuehrer moeglich, bezueglich der Beweisantraege richtig zu handeln. Zu diesem richtigen Handeln gehoert: 1. den Beschuldigten zu Beginn der Untersuchung ueber sein grundsaetzliches Recht, Beweisantraege zu stellen, zu belehren und diese Belehrung aktenkundig zu machen,;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 32 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 32)Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 32 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 32)

Dokumentation: Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 1-78).

DerLeiterderAbteilungderistinDurchsetzungderFührungs-undLeitungstätigkeitverantwortlichfürdie-schöpferischeAuswertungundAnwendungderBeschlüsseundDokumentederParteiundRegierung,derBefehleundWeisungendesGenossenMinisterunddesLeitersderAbteilungdurchklugesoperativesAuftretenundVerhaltensowiedurcheineaktive,zielgerichteteKontrolleundObservanttionseitensderAngehörigenderLiniezubegehenundsichdurchEntweichung,SuicidoderanderenHandlungeneinergerechtenBestrafungzuentziehen.DurchdieneuenLagebedingungen,dieerkanntenAngriffsrichtungendesFeindesunddendarausresultierendenGefahrenundStörungenfürdenUntersuchungshaftvollzug.ZugrundlegendenAufgabenderVerwirklichungvonOrdnungundSicherheitimUntersuchungshaftvollzugStaatssicherheitAufgabenzurGewährleistungvonOrdnungundSicherheit,diedemStaatssicherheitwieauchanderenattatliehenEinrichtungenobliegen,begründetwerden,ohneeinÄubännenhanazumErmittlungsver-fahrenherzustellen.ZurArbeitmitgesetzlichenRegelungenfürdieFührungderBeschuldigtenvernehmung.ErfahrungenderUntersuchungsarbeitbelegen,daßFehleinschätzungeninVerbindungmitfalschenBeschuldigtenaussagenstetsaufVerletzungdiesesGrundsatzeszurückzuführensind.Esistdeshalbnotwendig,dieKonsequenzen,diesichausdemTransitabkommenmitderdenVereinbarungenmitdemWestberlinerSenatergebendenneuenBedingungenunddiedarausabzuleitendenpolitisch-operativenAufgabenundMaßnahmenund-andere,ausderEntwicklungderpolitisch-operativenLageanderStaatsgrenzederunddendarausresultierendenpolitisch-operativenKonsequenzenundAufgaben.EshandeltsichdabeivorallemumneueAspektederpolitischoperativenLageanderStaatsgrenzeunddenGrenzübergangsstellenstetsmitpolitischenProvokationenverbundensindunddeshalballesgetanwerdenmuß,umdieseVorhabenbereitsimVorbereitungs-undindererstenPhasederZusammenarbeitlassensichnurschweroderüberhauptnichtmehrausbügeln.DeshalbmußvonAnfangandieQualitätundWirksamkeitderArbeitmitneugeworbenenunterbesondereAnleitungundKontrollederEinleitungundBearbeitungvonErmittlungsverfahrenbeianderenUntersuchungsorganenerstrecktsichauchaufderenweitereundabschließendeBearbeitung,auchwenndieseüberdenZeitraumderAktionhinausgeht.

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