Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1979, Seite 22

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 22 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 22); 3. 000056 Zu Anforderungen an die Erarbeitung von Beweismitteln im PrüfungsStadium und an die Beweislage bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Auf der Dienstkonferenz am 24. 5. 1979 forderte Genosse Minister erneut mit allem Nachdruck* das sozialistische Recht als das zu gebrauchen, was es ist, als Machtinstrument. Diese grundsätzliche Aufgabe stellt hohe Anforderungen an unsere Untersuchungstätigkeit. Voraussetzung ist,die Dialektik der Rechtsanwendung und -durchsetzung exakt zu beherrschen und konsequent zu verwirklichen. Es geht darum, wie Genosse Erich Honecker sagt, alle Angriffe gegen die sozialistische Ordnung entsprechend unserer Gesetze konsequent zu ahnden. Die sozialistische Gesetzlichkeit revolutionär zu handhaben heißt, jeden Hinweis auf einen Angriff gegen die sozialistische Ordnung nachzugehen und zu klären. Dazu reichen die operativen Möglichkeiten und Mittel nicht immer aus, so daß strafprozessual Vorgehen notwendig wird, so daß die Möglichkeiten des Prüfungsstadiums und auch des Ermittlungsverfahrens genutzt werden müssen. Das erfordert eine auf der sozialistischen Gesetzlichkeit basierende Risikobereitschaft in der Untersuchungstätigkeit und das Vermögen, von dem oftmals schmalen Grat des richtigen Vorgehens und der rechtlich begründeten und politisch richtigen Entscheidung weder nach der einen noch nach der anderen Seite abzuweichen. Gemäß § 98 StPO ist Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, "daß der Verdacht einer Straftat besteht" und "die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung" vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu beurteilen, ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Selbstverständlich werden derartige Entscheidungen vom jewei-lichen DienstVorgesetzten geprüft und bestätigt, ggf. auch korrigiert.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 22 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 22) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 22 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 22)

Dokumentation: Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 1-78).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen.

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