Raum

Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1979, Seite 21

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 21 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 21);  000055 21 2. Die Versionsbildung ist ebenfalls ein Prozeß und nichts Einmaliges, in sich Abgeschlossenes. Versionen sind immer wieder auf ihren realen Inhalt hin zu prüfen und gegebenenfalls zu präzisieren. 3. Die Klärung von Versionen muß möglichst parallel zueinander, gleichzeitig erfolgen. Ansonsten entsteht ein Zeitverlust, der nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Fristen (§ 103 StPO), sondern unter Umständen den gesamten Zweck der Untersuchung gefährdet. 4. Kann im Ergebnis der Beweisführung eine Version teilweise bestätigt werden, dann ist die Überprüfung der anderen Versionen zu diesem Sachverhalt nicht abzuschließen. Eine unvoreingenommene Untersuchung erfordert, auch die Ergebnisse der- Überprüfung der anderen Versionen in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Die Praxis beweist immer wieder, daß sich Versionen mitunter scheinbar bestätigen, sich aber dann im Verlaufe der weiteren Untersuchungstätigkeit als Teil- oder sogar als Unwahrheit erweisen können. Wird die Versionsprüfung nicht fortgesetzt, kann das. zu Fehlern führen, wie zum Beispiel in einem I,lordfall. Von 7 Tatverdächtigen wurde der vierte als vermeintlicher Täter erkannt und die Versionsprüfung bei den drei anderen Verdächtigen nicht mehr durchgeführt. Usch Wochen stellte sich dann heraus, daß der Inhaftierte unschuldig und einer der restlichem Verdächtigen der Täter war, was bei Fortführung der Überprüfung in Stunden feststellbar gewesen wäre. Aus den Darlegungen wird deutlich, daß die richtige Bestimmung und ständige Präzisierung des Gegenstandes der Beweisführung im UntersuchungsVorgang für eine qualifizierte Beweisführungsarbeit ein wesentlicher erfolgbestimmender Faktor ist.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 21 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 21) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 21 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 21)

Dokumentation: Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 1-78).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter und der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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