Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1979, Seite 20

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 20 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 20);  000054 Im Untersuchungsplan widerspiegeln sich die Anforderungen an die Beweisführung vor allem in den einzelnen Untersuchungskomplexen. In der Praxis sind wir häufig mit der Tatsache konfrontiert, daß die Mehrzahl der uns zur Verfügung stehenden Informationen mehrere - nicht selten einander ausschließende - Erklärungen zuläßt. Die von uns geforderte allseitige und unvoreingenommene Aufklärung der Straftat verlangt, alle diese real möglichen Erklärungen herauszufinden, zielgerichtet zu prüfen und zu beweisen, welche davon das objektive Geschehen richtig widerspiegelt. Ein wesentliches Hilfsmittel dazu ist die Bildung und Prüfung von Versionen. Versionen sind auf vorliegenden Ausgangsinformationen beruhende und durch sie begründete Wahrscheinlichkeitsfeststellungen des Untersuchungsführers zur zu untersuchenden Handlung bzw. einzelnen Umständen derselben. Die Bildung und Prüfung von Versionen ist eine wesentliche Arbeitsmethode, um ein systematisches und planvolles Vorgehen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu gewährleisten. Damit werden wesentliche Voraussetzungen geschaffen, eine tiefgründige und allseitige Untersuchung und die Feststellung der Wahrheit zu sichern. Überprüfungen haben ergeb en, daß die Arbeit mit Versionen noch nicht im ausreichenden Maße beherrscht wird, so daß folgende Bemerkungen im Zusammahang mit der Beweisführung geboten erscheinen: 1. Zum Wesen der Versionen gehört es, daß sie auf mögliche Erklärungen hinweisen und demzufolge nur zumindest alternativ denkbar sind. Gebilde, die die Untersuchung nur auf eine mögliche, in der Regel die am meisten belastende Erklärung eines Sachverhaltes orientieren, sind keine Versionen und verletzen den Grundsatz der Unvoreingenommenheit.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 20 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 20) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979, Seite 20 (Lekt. Bew.-Fü. EV MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 20)

Dokumentation: Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Berlin 1979 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ 1979, S. 1-78).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Verbrechen gegen die Menschlichkeit Entwicklung und Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit und ihrer Leitung. Zur Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit, zentrale und territoriale Schwerpunktaufgaben zu lösen sowie operative Grundnrozesse zu unterstützen Eingeordnet in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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