Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - 1983, Seite 66

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 66 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-343/83 1983, S. 66); ?WS MfS 014-343/83 BoiU #80174 Beweisantraege koennen Bestandteil der Beschuldigtenvernehmung sein, wenn sie in dieser vorgetragen werden oder sich auf eine bestimmte Beschuldigtenvernehmung beziehen. Sie koennen auch unabhaengig von Beschuldigtenvernehmungen zum Ermittlungsverfahren gestellt werden. Die Dokumentierung erfolgt zweckmaessig entsprechend ihrem Vorbringen, Beweisantraege aus der Beschuldigtenvernehmung werden ins Protokoll der Beschuldigtenver-nehmung aufgenommen, es kann zusaetzlich eine Niederschrift des Beschuldigten angefertigt werden. Beweisantraege, die nicht im Verlaufe der Beschuldigtenvernehraung gestellt werden und sich auf eine bestimmte Beschuldigtenvernehmung beziehen, werden unter Angabe dieses Bezuges als Schriftstueck des Beschuldigten oder Vermerk des Untersuchungsfuehrers dokumentiert. Mit anderen Beweisantraegen ist analog zu verfahren. Beweisantraege sind grundsaetzlich schriftlich zu erfassen, verweigern Beschuldigte deren schriftliche Darlegung, ist diese vom Untersuchungsfuehrer vorzunehmen. Der Beschuldigte ist gemaess ? 47 (1) StPO ueber das Recht zum Stellen von Beweisantraegen zu belehren. Der gesetzlichen Pflicht zur Belehrung ueber das Recht, Beweisantraege zu stellen, ist durch das Untersuchungsorgan Genuege getan, wenn dies in der Erstvernehmung im Rahmen der Mitteilung des Inhalts des ? 61 StPO erfolgt. Das Recht zum Stellen von Beweisantraegen kann aber auch in weiteren Beschuldigtenvernehmungen vom Untersuchungsorgan genutzt werden. Beschuldigte koennen zu Vernehmungskomplexen, einzelnen Beschuldigtenvernehmungen oder auch Teilproblemen auf ihr Recht hingewiesen werden, Beweisantraege zu stellen, die der Beseitigung des Verdachts oder der Feststellung entlastender oder die strafrechtliche Verantwortlichkeit mindernder Umstaende dienen koennen.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 66 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 66) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 66 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 66)

Dokumentation: Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 1-76).

Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, des Strafgesetzbuches, der StrafprozeßordnUng, der Untefsuchungshaftvollzugsordnung sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten. Die Bedingungen eines künftigen Krieges erfordern die dezentralisierte Entfaltung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten unter Beibehaltung des Prinzips der zentralen politisch-operativen Führung. Unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit geregelt. Operative Ausweichführungsstellen sind Einrichtungen, von denen aus die zentrale politisch-operative Führung Staatssicherheit und die politisch-operative Führung der Bezirksverwaltungen unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß sie vor allem kräftemäßig gut abgesichert, die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt nicht gefährdet wird und keine Ausbruchsmöglichkoiten vorhanden sind.

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