Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - 1983, Seite 58

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 58 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 58); WS HfS 014-343/83 ßStU 0 05vfl 6 6 Soweit diese Angaben zur Prüfung der Identität des Beschuldigten erforderlich sind, müssen sie zu 3eginn der Erstvernehmung festgestellt werden, die weiteren Personalangaben können im weiteren Verlauf der Vernehmung auf der Grundlage des Formulars der ErstVernehmung erlangt und dokumentiert werden. Die Feststellung der Personalangaben kann zweckmäßig so erfolgen, daß der Untersuchungsführer die ihm bekannten Angaben zur Person gedrängt vorträgt und sich vom Beschuldigten bestätigen läßt. Die Feststellung der Personalien ist ebenfalls durch Fragen an den Beschuldigten in gedrängter Form durchführbar, ohne den Beginn der eigentlichen Vernehmung des Beschuldigten zur Sache zu verzögern. Die rechtlichen Regelungen ermöglichen jedoch auch, die Beschuldigtenvernehmung mit der Einholung ausführlicher Angaben zur Person des Beschuldigten zu beginnen. Nach der Begründung der rechtlichen Voraussetzungen ■' erfolgt die Vernehmung des Beschuldigten zur Sache. Aus den bereits im Abschnitt 3 dieser Lektion beschriebenen gesetzlichen Bestimmungen zu Umfang und Inhalt der Besohul-digtenvernehmung resultiert, daß bereits die Erstvernehmung alle Fragen enthalten kann, die durch den dargestellten Umfang der Ermittlungen erfaßt werden und deren Beantwortung durch einen möglichen zeitlichen, räumlichen oder anderen Zusammenhang zum möglicherweise strafrecht lieh relevanten Geschehen, zur Feststellung der Wahrheit dienliche Information erbringen kann.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 58 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 58) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 58 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 58)

Dokumentation: Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 1-76).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den anderen strafverfahrensrecht liehen Regelungen über die Beschuldigten-vernehmung spiegelt die im Gesetz enthaltene Forderung die Bedeutung der Wahrung: der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie die innere Sicherheit der unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten und feindlich negative Kräfte nachhaltig zu disziplinieren. Stets wurde der Grundsatz beachtet, mit keiner Entscheidung oder Maßnahme die Politik der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens Augenmerk geschenkt wurde. Andererseits besagen die Erfahrungen, daß derartige Einflösse nicht unerhebliches Wirkungsgewicht für erneute Straffälligkeit bes itzen. Lekschas, u.Kriminologie.

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