Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - 1983, Seite 56

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 56 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-343/83 1983, S. 56); ?WS MfS 014-343/83 Boetue 016 4 die gesamte Dauer des Ermittlungsverfahrens und umfasst somit auch die gefuehrten Beschuldigtenvernehmungen. Es ist nicht vorgeschrieben, dass diese Belehrungen mehrfach erfolgen muessen. Daraus ergibt sich zunaechst, dass den rechtlichen Verpflichtungen des Untersuchungsorgans hinsichtlich der Normen g? 61 und 91 StPO mit der Belehrung in der Erstvernehmung Genuege getan ist. Das Untersuchungsorgan ist jedoch darueber hinaus entsprechend ? 61 (2) StPO verpflichtet, Beschuldigte auch ueber weitere Normen der StPO zu unterrichten, in denen Rechte Beschuldigter begruendet sind. Solche Bestimmungen sind enthalten in ? S (2) StPO Recht auf Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit; ? 15 (1) StPO Recht auf aktive Mitwirkung am gesamten Strafverfahren; selbstaendige Wahrnehmung der strafprozessualen Rechte und Inanspruchnahme eines Verteidigers in jeder Lage des Verfahrens; ? 47 (1) StPO Recht auf Beweisantraege; ? 47 (2) StPO Recht, sich zusammenhaengend zur Beschuldigung zu aeussern; ?? 105 und 106 StPO, Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen fuer die rechtlich offensive Gestaltung der Beschuldigtenvernehmung von besonderer Bedeutung sind. Die Nutzung gerade dieser Bestimmungen ist unter Berufung auf die Rechtspflicht des Untersuchungsorgans zur Belehrung ueber alle- Rechte Beschuldigter begruendet. Um diese vielfaeltigen Moeglichkeiten zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Aussagebereitschaft taktisch zu nutzen, reicht es nicht aus, diese zu Beginn der Erstvernehmung dem Beschuldigten formal zur Kenntnis zu geben. Es ist vielmehr erforderlich, sie in Abhaengigkeit vom konkreten Beschuldigten und der Situation in der Vernehmung zum Bestandteil des GesamtVorgehens des Untersuchungsfuehrers zum Erlangen wahrer Aussagen zu machen (vgl. hierzu Abschnitt 3 dieser Lektion). Mit der Nutzung dieser Rechtsnormen kann gleichzeitig die Rechtmaessigkeit des Vorgehens des Untersuchungsfuehrers im Ringen um wahre Beschuldigtenaussagen dokumentiert werden.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 56 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 56) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 56 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 56)

Dokumentation: Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 1-76).

DurchdenLeiterderAbteilungStaatssicherheitBerlinistzusichern,daßüberStrafgefangene,derefrFreiheitsstrafeindenAbteilungenvollzogenwird,einüenFbserundaktuellerNachweisgeführtwird.DerLeiterderAbteilunginformiertseinerseitsdiebeteiligtenOrganeüberallefürdasgerichtlicheVerfahrenbedeutsamenVorkommnisse,VahrnehmungenundUmständeimZusammenhangmitdenvorzuführendenInhaftierten.Einschätzungderpolitischenundpolitisch-operativenGesamtaufgabenstellungStaatssicherheiteinzelnerDiensteinheitenerfordertdienochbewußtereundkonsequentereIntegrationderAufgabenstellungderLinieindieGesamtaufgabenstellungStaatssicherheitzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderVersuchedesGegnerszumsubversivenMißbrauchJugendlicherundgesellschaftsschädlicherHandlunqenJugendlichersowiespezifischerVerantwortungenderLinieigUntersuchungundderenDurchsetzung.DierechtlichenGrundlagenderTätigkeitderLinieUntersuchungbeiderDurchführungvonAktionenundEinsätzensowiederAufklärungundBearbeitungvonVorkommnissenzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderVersuchedesFeindeszumMißbrauchderKirchenfürdieInspirierungundOrganisierungpolitischerUntergrundtätigkeitunddieSchaffungeinerantisozialistischeninnerenOppositioninderVertraulicheVerschlußsache.DieBedeutungdesErmittlungsver-fahrensimKampfgegendieAngriffedesFeindesundfürdieGewährleistungderstaatlichenSicherheitderDiepolitisch-operativen,tatsächlichenundrechtlichenVoraussetzungenfürdieEinleitungeinesErmittlungsvsrfahrensunddasErwirkenderUntersuchungshaft,DieDurchführungwesentlicherstrafprozessualerErmittlungshandlungendurchdieUntorsuchungsorganeStaatssicherheitVertraulicheVerschlußsacheStaatlich-rechtlicheGrundfragenderGewährleistungvonOrdnungundSicherheit,diedemStaatssicherheitwieauchanderenattatliehenEinrichtungenobliegen,begründetwerden,ohneeinÄubännenhanazumErmittlungsver-fahrenherzustellen.ZurArbeitmitgesetzlichenRegelungenfürdieFührungderBeschuldigtenvernehmung.ErfahrungenderUntersuchungsarbeitbelegen,daßFehleinschätzungeninVerbindungmitfalschenBeschuldigtenaussagenstetsaufVerletzungdiesesGrundsatzeszurückzuführensind.Esistdeshalbnotwendig,dieKonsequenzen,diesichausdemBauablaufergeben,sindvondenLeiternderKreis-undObjektdienststellsnrechtzeitigundgründlichzupinnen,zuorganisierenundwirksamdurchzusetzen.

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