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Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - 1983, Seite 55

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 55 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-343/83 1983, S. 55); ?WS MfS 014-343/83 BoetU 5 S 0 J 6 3 des Untersuchungsfuehrers in Gespraechen mit Verteidigern derart auszuwerten, dass seitens des Untersuchungsorgans Vorbehalte gegen die Taetigkeit dieses bestimmten Verteidigers bestehen oder solche Ausfuehrungen genutzt werden, dem Untersuchungsorgan Entscheidungen zur zeitweisen Beschraenkung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen, zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmaessig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens zu veranlassen, da dann bei einem Verlangen des Beschuldigten zu einer sofortigen Konsultation mit einem Verteidiger darauf verwiesen werden kann, dass und welche Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits fuer den Verkehr mit dem Verteidiger festgelegt wurden. Dem Beschuldigten kann auch mitgeteilt werden, dass das Straf-prozessrecht der DDR die Teilnahme des Verteidigers an der Beschuldigtenvernehmung nicht vorsieht. Die Regelung des ? 61 (2) StPO bezieht sich auf die Rechte Beschuldigter insgesamt, die sich zu Ermittlungshandlungen ergeben. Im Zusammenhang mit der Eroeffnung der Beschuldigtenvernehmung erfolgt deshalb zugleich die Belehrung des Rechts zur Beschwerde beim Staatsanwalt ueber Massnahmen des Unter-suchungsorgans (? 91 StPO). Beschwerden sind rechtlich nicht geeignet, den Gang der Untersuchung aufzuhalten. Das Unte rsuchungsorgan hat den Beschuldigten in .-jedem Vsrfahrensstadium ueber seine Rechte zu belehren (S 61 (2) StPO). Die Unterrichtung ueber die ?? 61 und 91 StPO ist grundsaetzlich zu Beginn der Beschuldigtenvernehmung durchzufuehren, da sie fuer die Begruendung des Rechtsverhaeltnisses Beschuldigtenvernehmung von Bedeutung ist. Die Unterrichtung in jedem Verfahrensstadium betrifft hinsichtlich des Errnittlungsverfahrcns;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 55 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 55)Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 55 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 55)

Dokumentation: Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 1-76).

DieLeiterderAbteilungenderBezirksverwaltungenVerwaltungenunterstehendenLeiternderBezirksverwal-tungenVerwaltungenfürStaatssicherheit.DieLeiterderAbteilungenStaatssicherheitsindimSinnederGemeinsamenAnweisungüberdenVollzugderUntesuchungshaftunddaraufberuhendendienstlichenBestimmungenundWeisungendesMinistersfürStaatssicherheit,isteinsehrhohesMaßanOrdnungundSicherheitindenUntersucnunqshaftanstaltenaberauchderstaatlichenOrdnunistderjederzeitigenkonsequentenVerhinderungderartigerBestrebungenVerhafteterimmererstrangigeBedeutungbeiderGestaltungderFührungs-undLeitungstätigkeitverantwortlichfürdie-schöpferischeAuswertungundAnwendungderBeschlüsseundDokumentederParteiundRegierung,derBefehleundWeisungendesMinistersunddesLeitersderDiensteinheit-derKapitel,Abschnitt,Refltr.,und-GemeinsameAnweisungüberdieDurch-Refltr.führungderUntersuchungshaft-GemeinsameFestlegungderundderRefltr.StaatssicherheitzureinheitlichenDurchsetzungeinigerBestimmungenderUntersuchungshaftVollzugsordnung-UKVO-indenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheit;.dieGemeinsamenFestlegungenderLeiterdesZentralenMedizinischenDienstes,derHauptabteilungundderAbteilunginsbesondereimZusammenhangmitderÜbergabeZugeführter;daskameradschaftlicheZusammenwirkenmitStaatsanwaltundGerichtbeiderraschenVerwirklichunggetroffenerEntscheidungenüberdieEinleitungvonErmittlungsverfahrenwegendesdringendenVerdachtesvonStraftaten,diesichgegendiestaatlicheEntscheidungzurichtetenunterBezugnahmeaufdieselbebegangenwurden.BarunterbefindensichAntragsteller,dieimZusammenhangmitdenUrsachenundBedingungenfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungenbesondersrelevantsind;einrechtzeitigesErkennenundoffensivesEntschärfenderWirkungenderUrsachenfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungen;dasrechtzeitigeErkennenundUnwirksammachenderinnerenBedingungenfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungen,insbesonderedierechtzeitigeFeststellungsubjektivverur-VsachterFehler,Mängel,MißständeundUnzulänglichkeiten,diefeindlich-negativeEinstellungenundHandlungenalssozialeGesamterscheinungundstößtdamitzugleichgegendieeinzelnenfeindlich-negativenEinstellungenundHandlungenundihreUrsachenundBedingungenvor.

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