Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - 1983, Seite 51

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 51 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-343/83 1983, S. 51); ?WS ll I S 014-343/Sv u3iU %ai59 \ schriftliche Einleitungsverfuegung vorliegen muss. Es genuegt die vom Leiter des Untersuchungsorgans getroffene Entscheidung ueber die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, die immer auch die Entscheidung einschliessen muss, welche konkrete Straftat der das Ermittlungsverfahren begruendendeVerdacht betrifft. Aus der Bestimmung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens vor Beginn der Erstvernehmung ergibt sich auch, dass es nicht moeglich ist, aus einer Verdaechtigenbefragung heraus einfach in die Beschuldigtenvernehmung ueberzuleiten, ohne der damit verbundenen veraenderten Rechtslage zu entsprechen. 1 Auf Fragen der Ueberleitung der Verdaechtigenbefragung in die Beschuldigtenvernehmung wird in einer spaeteren Lektion eingegangen. An dieser Stelle soll nur auf die zwei Hauptwege verwiesen werden. . 1. Es wird eine Verdaechtigenbefragung durchgefuehrt und ein detailliertes Prot okoll ueber den Verlauf der Befragung und die Aussagen des Verdaechtigen in allen Einzelheiten gefertigt. Dieses Protokoll wird dem Verdaechtigen zur Unterschrift vorgelegt. Damit ist die Befragung beendet. Im Anschluss daran wird die zwischenzeitlich erfolgte Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mitgeteilt. Die Beschuldigtenvernehmung beginnt. Der Beschuldigte wird gef ragt , ob er die zuvor in seiner Befragung gemachten Aussagen aufrechterhalten will. Er wird aufgefordert, diese in ihrem Wesentlichesten Kern zu wiederholen. Dieser wesentlichste Kern ist zu protokollieren, wobei im Proto-koll auf das Befragungsergebnis verwiesen wird. 2. Im Ergebnis der durchgefuehrten Verdaechtigenbefragung wird ein Befraguncsprotokoll gefertigt, das nur den wesentlichsten Kcrnbeinhaltet. Hit der Unterschriftsleistung ist auch diese Befragung beendet. Im Anschluss daran wird nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die E rs tve rnehmung durchgefuehrt. Diese muss die wesentlichsten Details nochmals beruehren, in deren Ergebnis die ausfuehrliche detaillierte Protokollierung erfolgt. (vgl. a.s.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 51 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 51) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 51 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 51)

Dokumentation: Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 1-76).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Die abschließenden Sachverhalte sollen verdeutlichen, wie durch die Anwendung des Zollgesetzes sehr erfolgreich zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze. Von den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden von - Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenze der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um: einen stellvertretenden Kombinatsdirektor und einen Betriebsleiter aus dem Bereich Peinkeramik; einen Betriebsleiter und einen Abteilungsleiter aus dem Bereich der Möbelindustrie; einen Produktionsabschnittsleiter aus dem Bereich der Zollverwaltung teil. Im Mittelpunkt des Erfahrungsaustausches standen: der erreichte Stand und die weitere Durchsetzung der vom Genossen Minister gestellten Aufgaben im Zusammenwirken, die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen.

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