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Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - 1983, Seite 50

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 50 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 50); WS MfS 014-343/83 toötU 508158 \ 4. Anwendungsvarianten sämtlicher strafprozessualer Regelungen I für die Führung der Erstvernehmung und weiterer Beschuldigten-vernehmunoen - - - - . - - - -- - - -- ■■ - - - -- Die nachstehend dargestellten gesetzlichen Regelungen sind für die Führung der Beschuldigtenvernehmung zwingend vorgeschrieben, Aus diesem Grund müssen sie bei der Erstvernehmung bzw. bei den folgenden Beschuldigtenvernehmungen von jedem Untersuchungsführer umgesetzt werden. Obwohl sie zwingend vorgeschrieben sind, bieten sie bei entsprechender Anwendung in der Spezifik des jeweiligen Verfahrens gute taktische Möglichkeiten zum Herstellen und Aufrechterhalten der Aussagebereitschaft Beschuldigter. In den folgenden Darlegungen werden Varianten dargestellt, die die offensive Nutzung des Strafprozeßrechts im Vorgehen des Untersuchungsführers ermöglichen, jedoch bei deren Unzweckmäßigkeit im Einzelfall gewährleisten, daß die zwingenden Prozeßvorschriften eingehalten werden. Es werden weiterhin Grundlinien rechtlich begründeter möglicher Argumentationen des Untersuchungsführers dargestellt. In der praktischen Verwendung müssen diese entsprechend der Persönlichkeit Beschuldigter konkret umgesetzt werden, da sie nur dann verhaltenswirksam werden können, wenn sie vom Beschuldigten verarbeitet werden. Eine Verbindung mit konkreten Bedingungen des Verfahrens, z. B. dem gezeigten Verhalten Beschuldigter, das dazu in Bezug gesetzt wird, ist zweckmäßig. Es ist nutzlos, solche Argumentationen formal in das Vernehmungsgeschehen sin-zufügen. i Das Ernittlunosverfahren ist vor Beginn der Beschuldic-------------------------- ---------- ------------------ tenvernehmung einzuleitsn. r , Aus dieser Bestimmung resultiert, daß ein Ermittlungsverfahren eingeleitet sein muß, wenn eine Person als Beschuldigter vernommen werden soll. Einleitung des Ermittlungsverfahrens vor Beginn der Erstvernehmung bedeutet nicht, daß bereits eine;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 50 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 50) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 50 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 50)

Dokumentation: Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 1-76).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten . Die Aufnahme und Durchsuchung r? r: en, n; üh an -stände sowie die Sicherung von Beesissauria.

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