Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - 1983, Seite 46

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 46 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-343/83 1983, S. 46); ?toolU 000154 46 Das Stattfinden der Beschuldigtenvernehmung unter den Bedingungen der Untersuchungshaft bedingt, dass Beschuldigte auch waehrend der Beschuldigtenvernehmung den Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung unterliegen. ? Es sind somit deren Sarktionen anwendbar, wenn taetliche Angriffe auf den Untersuchungsfuehrer oder andere Gewalttaetigkeiten erfolgen. Bei Auftreten derartiger Anzeichen ist es jedoch zweckmaessig, unverzueglich die Beschuldigtenvernehmung fuer unterbrochen zu erklaeren. Es wird dadurch vermieden, dass erforderlich werdende Sanktionen mit einer Aussageerlangung in der Beschuldigtenvernehmung in Verbindung gebracht werden koennen. Auch sollte der Untersuchungsfuehrer, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr nicht unmittelbar zwingend erforderlich ist, selbst nicht an der Anwendung von Zwangsmassnahmen beteiligt sein. Es ist darueber hinaus zu pruefen, ob das laufende Erraet tlungsver f ahren nach ? 115 StGB (vorsaetzliche Koerperverletzung) erweitert werden kann, um gesetzwidriges Verhalten Beschuldigter eindeutig darzustellen. Im Falle der vorsaetzlichen Zerstoerung von Volkseigentum sollte geprueft werden, ob eine Anwendung des Tatbestandes ? 163 StGB moeglich ist. Es ist weiterhin erf ordcrlicn, auf einige Argumentationen des Untersuchungsfuehrers einzugehen, die in der Taetigkeit der Un-tersuchungsprgane des iifS Bedeutung haben, um sie von rechtlich unzulaessigem Vorgehen abzugrenzen und den Handlungsspielraum des Untersuchunosfuehrers exakter zu bestimmen. Die Androh-ung oder Anwendung strafprozessualer Zwangsnassnahnen mit dem Ziel der Herbeifuehrunq der Aussaqebereitschaft ist nicht zulaessig. Es ist jedoch rechtmaessig, Beschuldigte ueber moegliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetaetigkeit bzw. ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhaengigkeit von den Bedingungen und der Zweckmaessigkeit des Einzelverfahrens koennen solche Mitteilungen betreffen 1 vgl. Gemeinsame Anweisung MdI 600600, Blatt 11 f (XV. Sicherungsmassnahmen und Massnahmen des unmittelbaren Zwangs);
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 46 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 46) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 46 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 46)

Dokumentation: Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 1-76).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten Inhaftierter; - Einleitung von wirkungsvollen politisch-operativen Maßnahmen gegen Inhaftierte, die sich Bntweichungsabsichten beschäftigen, zur offensiven Verhinderung der Realisierung solcher Vorhaben; - ständige Überprüfung des Standes der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beschuldigtenvernehmung ist. Dementsprechend sind auch die bereits in anderem Zusammenhang dargestellten detaillierten gesetzlichen Bestimmungen über das Vorgehen des Untersuchungsführers ausgestaltet. Sie sind eingeordnet in die Grundsätze des Strafverfahrens und in die Erfordernisse der Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlich keit und Gesetzlichkeit bei der Realisierung von Maßnahmen der inoffiziellen und offiziellen Beweisführung sowie bei der Beweis Würdigung; der komplexe, aufeinander abgestimmte Einsatz der tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus den in den Struktur- und Stellenplänen der Diensteinheiten und den Funktions- und Qualifikationsmerkmalen getroffenen Festlegungen unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Erfüllung abzuleiten.

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