Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - 1983, Seite 41

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 41 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-343/83 1983, S. 41); ?WS MfS 014-343/83 i j j Der Grundsatz der Praesumtion der Unschuld verbietet Voreingenommenheit und die einseitige Nutzung der Beschuldigtenvernehmung ausschliesslich zur Erarbeitung von Belastungen gegen den Beschuldigten, Bevveisantraege in der Beschuldigtenvernehmung unter Hinweis auf eine vorliegende Schuldfeststellung abzuweisen, gegen den Schuldvorwurf gerichtete Beschuldigtenaussagen, auch wenn es sich um scheinbar unwahre Behauptungen handelt, nicht im Protokoll der Beschuldigtenvernehmung zu erfassen, Beschuldigten keine Moeglichkeit zur Stellungnahme im Zusammenhang mit der Vorlage von Beweismitteln oder der Bekanntgabe von beweiserheblichen Informationen zu geben, im Falle von Widerspruechen zwischen der Aussage des Beschuldigten und anderen Beweismitteln die Beschuldigtenaussage von vornherein als falsch zu betrachten und keine Oberpruefung der anderen Beweismittel vorzunehmen, Verteidigungsvorbringen in der Besnhuldigtenvernehmung als Schutzbehauptungen zu qualifizieren, ohne diese zu widerlegen. Daraus ergibt sich fuer den Untersuchungsfuehrer die Aufgabe, stets alle Darstellungen des Beschuldigten, auch wenn sie nicht mit seinen Einschaetzungen uebereinstimmen bzw? anderen Beweismitteln wi-dersprechen, bei seinem weiteren Vorgehen zu beachten. Aus der Beweisfuehrungspflieht des Untersuchungsorgans und der Praesumtion der Unschuld ergibt sich, dass jede Behauptung des Beschuldigten zunaechst als eine rechtserhebliche Information in das Ermittlungsverfahren eingeht. "feiLT 000149;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 41 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 41) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 41 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 41)

Dokumentation: Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 1-76).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit gestellten Forderungen kann durch Staatssicherheit selbst kontrolliert werden. Das Gesetz besitzt hierzu jedoch keinen eigenständigen speziellen Handlungsrahmen, so daß sowohl die sich aus den Sicherheitserfordernissen der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Erlaß eines Haftbefehls. Es hat jedoch aufgrund seiner bereits geführten Ermittlungshandlungen, der dabei sichergestellten Beweismittel zur Straftat die umfassendsten Sachkenntnisse über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens Augenmerk geschenkt wurde. Andererseits besagen die Erfahrungen, daß derartige Einflösse nicht unerhebliches Wirkungsgewicht für erneute Straffälligkeit bes itzen. Lekschas, u.Kriminologie.

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