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Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - 1983, Seite 22

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 22 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 22); toötU WS MfS 014-343/S3 013 0 - der Untersuchungsführer nicht von unüberprüften Einschätzungen einer Unschuld Beschuldigter ausgeht und dadurch erforderliche Aktivitäten bei der Feststellung der Wahrheit unterläßt. --'s Einseitigkeit und Voreingenommenheit des Untersuchunosführers ermöglichen keine objektive Aufklärung der Straftat. Besonders gefährlich sind in der Untersuchungsarbeit Überzeugungen, die ausschließlich oder vorrangig durch Vorurteile und Voreinaenommenheit konstituiert sind und die Eraebniose der Beweisführung im konkreten Ermittlungsverfahren nicht oder nur am Rande berücksichtigen. Solche Kons teilstionen drücken sich häufig in pauschalen Urteilen aus - beispielsweise "der Beschuldigte ist ein Feind, also hat er die Straftat begangen" oder "der Beschuldigte ist moralisch verkommen, also muß er von der. Gesellschaft isoliert werden". Vorurteile dieser Art sind in der Regel durch subjektiv einseitig verarbeitete Erfahrungen stark emotional verwurzelt und außerordentlich zählebia. Für solcherart überzeugte Untersuchungsführer ist der Beschuldigte häufig schon schuldig, bevor er überhaupt eine Erklärung abgegeben hat. Die Tätigkeit des so voreingenommenen Untersuchungsführers im Ermittlungsverfahren und insbesondere in der Vernehmung des Beschuldigten beschränkt sich deshalb ausschließlich oder zumindest hauptsächlich darauf, dem Beschuldigten um jeden Preis eine Straftat nachzuweisen. In gleicher Weise wirkt das Abgleiten eines Untersuchungsführers in primitiven Personenhaß gegen den Beschuldigten. Dieses führt grundsätzlich zur Unobjektivität und verhindert durch ausschließliche Konfrontation die Erkenntnis und Nutzung taktisch günstiger Möglichkeiten, wahre Aussagen zu erhalten. E§ ist offensichtlich, daß durch Vorurteile konstituierte Lber-zeugunnen des Untersuchungsführers nicht der Feststellung der objektiven Wahrheit im Ermittlunosverfahren dienen und deshalb entschieden bekämpft werden müssen.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 22 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 22) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 22 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 22)

Dokumentation: Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 1-76).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sowie der in dieser Dienstanweisung festgelegten Aufgaben zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, die Drage Wer ist wer? eindeutig und beweiskräftig zu beantworten, noch nicht den operativen Erfordernissen, Daran ist aber letztlich die Effektivität des Klärungsprozesses Wer ist wer? erfordert auch die systematische Erhöhung der Qualität der Planung des Klärungsprozesses auf allen Leitungsebenen und durch jeden operativen Mitarbeiter.

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