Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - 1983, Seite 22

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 22 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 22); toötU WS MfS 014-343/S3 013 0 - der Untersuchungsführer nicht von unüberprüften Einschätzungen einer Unschuld Beschuldigter ausgeht und dadurch erforderliche Aktivitäten bei der Feststellung der Wahrheit unterläßt. --'s Einseitigkeit und Voreingenommenheit des Untersuchunosführers ermöglichen keine objektive Aufklärung der Straftat. Besonders gefährlich sind in der Untersuchungsarbeit Überzeugungen, die ausschließlich oder vorrangig durch Vorurteile und Voreinaenommenheit konstituiert sind und die Eraebniose der Beweisführung im konkreten Ermittlungsverfahren nicht oder nur am Rande berücksichtigen. Solche Kons teilstionen drücken sich häufig in pauschalen Urteilen aus - beispielsweise "der Beschuldigte ist ein Feind, also hat er die Straftat begangen" oder "der Beschuldigte ist moralisch verkommen, also muß er von der. Gesellschaft isoliert werden". Vorurteile dieser Art sind in der Regel durch subjektiv einseitig verarbeitete Erfahrungen stark emotional verwurzelt und außerordentlich zählebia. Für solcherart überzeugte Untersuchungsführer ist der Beschuldigte häufig schon schuldig, bevor er überhaupt eine Erklärung abgegeben hat. Die Tätigkeit des so voreingenommenen Untersuchungsführers im Ermittlungsverfahren und insbesondere in der Vernehmung des Beschuldigten beschränkt sich deshalb ausschließlich oder zumindest hauptsächlich darauf, dem Beschuldigten um jeden Preis eine Straftat nachzuweisen. In gleicher Weise wirkt das Abgleiten eines Untersuchungsführers in primitiven Personenhaß gegen den Beschuldigten. Dieses führt grundsätzlich zur Unobjektivität und verhindert durch ausschließliche Konfrontation die Erkenntnis und Nutzung taktisch günstiger Möglichkeiten, wahre Aussagen zu erhalten. E§ ist offensichtlich, daß durch Vorurteile konstituierte Lber-zeugunnen des Untersuchungsführers nicht der Feststellung der objektiven Wahrheit im Ermittlunosverfahren dienen und deshalb entschieden bekämpft werden müssen.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 22 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 22) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 22 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 22)

Dokumentation: Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 1-76).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesschaftlichen Kräften. zur Erhöhung der Wirksamkeit der gesamtgesells chaftlichen Vorbeugung.

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