Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - 1983, Seite 14

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 14 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-343/83 1983, S. 14); ?WS MfS 2.1. Die gesetzlichen Regelungen zur in der Beschuldiqtenvernehmunq 014-343/03 Informationsge bitU AlAifl Ion MW 14 4 m nniina. 3ede Beschuldigtenvernehmung erfolgt zum Zwecke der Informationsgewinnung. Den groessten Anteil umfassen dabei Fragestellungen des Untersuchungsfuehrers, die den Beschuldigten zu Stellungnahmen zum Sachverhalt veranlassen sollen. Aus diesem Vorgehen des Untersuchungsfuehrers resultiert zu wesentlichen Teilen der offensive Charakter der Vernehmungsfuehrung. Unbedingte Klarheit ueber die rechtlichen Moeglichkeiten der Durchsetzung dieser Informationsforderungen ist notwendig, um in der Beschuldigtenvernehmung ein konsequentes Vorgehen und auch die Sicherheit des Untersuchungsfuehrers zu gewaehrleisten, wenn Auseinandersetzungen mit dem Beschuldigten dazu gefuehrt werden. Umfang und Inhalt der Informationsgewinnung in der Beschuldigtenvernehmung ergeben sich aus: - den Tatbestandsmerkmalen der in Frage kommenden Normen des Allgemeinen Teils des StGB, - den Tatbestandsmerkmalen der moeglicherweise verletzten Straftatbestaende des Besonderen Teils des StGB, - dem im ? 101 StPO fuer die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit fixierten Umfang der Ermittlungen (die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persoenlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggruende, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in be-und entlastender Hinsicht) und - aus den einschlaegigen dienstlichen Bestimmungen des Ministers fuer Staatssicherheit bzw. territorialer Aufgabenstellungen.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 14 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 14) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 14 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 14)

Dokumentation: Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 1-76).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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