Leitung des Ermittlungsverfahren durch den Staatsanwalt 1985, Seite 7

Leitung des Ermittlungsverfahren (EV) durch den Staatsanwalt [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 7 (Ltg. EV StA DDR 1985, S. 7); ?7 3.1.5. Die Wahrung der Rechte der Buerger und der Rechtstraeger sozialistischen Eigentums Der Staatsanwalt hat zu sichern, dass die gesetzlichen Hinweis-, Benachrichti-gungs-, Unterstuetzungs- und Belehrungspflichten gewissenhaft wahrgenommen werden. Er hat darauf zu achten, dass - der entstandene Schaden festgestellt wird, - Geschaedigte bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstuetzt und Massnahmen 2 zur schnellen Wiedergutmachung verursachter Schaeden eingeleitet werden, - Anzeigenerstatter, Geschaedigte und Beschuldigte in allen gesetzlich vorgeschriebenen Faellen ueber Entscheidungen aktenkundig unterrichtet und ueber Beschwerdemoeglichkeiten belehrt werden. 3.2. Der Staatsanwalt hat zu entscheiden, welche Verfahren er unter besondere Anleitung und Kontrolle nipit. i Die besondere Anleitung und Kontrolle bei der Durchfuehrung der Ermittlungen ist vor allem erforderlich bei; Verbrechen des 1. und 2. Kapitels des StGB, Toetungsverbrechen, schweren Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft, schweren Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit oder die staatliche Ordnung, Straftaten, die im Zusammenhang mit besonderen Situationen stehen oder die erhebliche Auswirkungen in der Oeffentlichkeit haben, besonders schweren Verkehrsunfaellen sowie Vorkommnissen mit Katastrophencharakter, Straftaten von bedeutsamen Gruppierungen Jugendlicher, besonders komplizierten Verfahren (z. ss. schwierige Beweislage, besondere Persoenlichkeitsstruktur des Beschuldigten, Probleme der 3 rechtlichen Wuerdigung) , Straftaten von Beschuldigten, die nicht Buerger der DDR sind. Vgl. Anweisung 2/77 des Generalstaatsanwalts der DDR Vgl. Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der DDR und des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei ueber die Untersuchunq schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalitaet vom 1. Juli 1985;
Leitung des Ermittlungsverfahren (EV) durch den Staatsanwalt [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 7 (Ltg. EV StA DDR 1985, S. 7) Leitung des Ermittlungsverfahren (EV) durch den Staatsanwalt [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 7 (Ltg. EV StA DDR 1985, S. 7)

Dokumentation: Leitung des Ermittlungsverfahren (EV) durch den Staatsanwalt [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Anweisung 1/85, Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Nur für den Dienstgebrauch, Berlin, 1. Juni 1985 (Ltg. EV StA DDR 1985, S. 1-24).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Rechtssicherheit ist, wollen wir uns im folgenden der Aufgabe unterziehen, die strafverfahrensrechtlichen Regelungen des Prufungsstadiums in ihrer Bedeutung für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren einnehmen und da sich hierbei wesentliche Qualifizierungserfordernisse ergeben. Ausgehend von den Orientierungen der zur Erhöhung der Staatsautorität, zur weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und zur Erhöhung der Rechtssicherheit in der ausgehend von den äußeren Klassenkampfbedingunger sowie den konkreten Erscheinungsformen des Vorgehens des Gegners und feindlich-negativer Kräfte charakterisierte Lage erfordert, in bestimmten Situationen eine Vielzahl von Verdachtshinweisprüfungen und Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz mit einer größeren Anzahl von Personen gleichzeitig durchzuführen. Das bedarf im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß diese Elemente der Konspiration sich wechselseitig ergänzen und eine Einheit bilden. Ihr praktisches Umsetzen muß stets in Abhängigkeit von der operativen Aufgabenstellung, den konkreten Regimebedingungen und der Persönlichkeit der Verhafteten umfaßt es, ihnen zu ermöglichen, die Besuche mit ihren Familienangehörigen und anderen nahestehenden Personen in ihrer eigenen Bekleidung wahrzunehmen.

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