Leitung des Ermittlungsverfahren durch den Staatsanwalt 1985, Seite 16

Leitung des Ermittlungsverfahren (EV) durch den Staatsanwalt [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 16 (Ltg. EV StA DDR 1985, S. 16); ?16 In notwendigen Faellen (z. ?. bei beabsichtigtem Antrag auf Durchfuehrung eine.s beschleunigten Verfahrens oder bei Rueckgabe der Sache an das U-Organ) kann der Staatsanwalt kuerzere Bearbeitungsfristen verbindlich festlegen. 3.10.2. Die Bearbeitungsfrist betraegt bei Ermittlungsverfahren mit - bekannten Taetern 4 Wochen (bei zentral ermittelten Verfahren und Verfahren der Strafabteilungen der Staatsanwaelte der Bezirke 8 Wochen) - unbekannten Taetern 8 Wochen. Kann das Ermittlungsverfahren vom U-Organ innerhalb dieser Bearbeitungsfristen nicht abgeschlossen werden, sind der Staatsanwalt des Kreises, der Leiter der zustaendigen Strafabteilung beim Staatsanwalt des Bezirkes oder die beauftragten Staatsanwaelte der zustaendigen Strafabteilungen beim General Staatsanwalt der DDR berechtigt, die Frist - gerechnet von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens - bis zu 3 Monaten zu verlaengern. 3.10.3. Ist es ausnahmsweise auf Grund des Umfangs oder der Kompliziertheit der Sache nicht moeglich, das Ermittlungsverfahren gegen einen bekannten oder unbekannten Taeter innerhalb von 3 Monaten abzuschliessen, kann der Staatsanwalt des Bezirkes oder der Leiter der zustaendigen Strafabteilung beim General Staatsanwalt der DDR gemaess ? Io3 StPO auf begruendeten schriftlichen Antrag des zustaendigen Staatsanwalts eine weitere Fristverlaengerung gewaehren. Fristverlaengerungen ueber 1 Jahr koennen nur vom General Staatsanwalt der DDR auf begruendeten schriftlichen Antrag des Staatsanwalts des Bezirkes oder des Leiters der zustaendigen Strafabteilung beim Generalstaatsanwalt der DDR gewaehrt werden. Aus den Fristverlaengerungsantraegen muessen der Inhalt, der Umfang und die Dauer der noch zu fuehrenden Ermittlungen ersichtlich sein. 3.10.4. Der Staatsanwalt hat bei Antraegen auf Fristverlaengerung zu pruefen, ob alle erforderlichen Ermittlungshandlungen konzentriert vorgenommen wurden, die Gesetzlichkeit gewahrt ist und die beabsichtigten weiteren Ermittlungshandlungen sowie die dafuer beantragte Bearbeitungsfrist notwendig sind. Befindet sich der Beschuldigte in U-Haft, ist zu pruefen, ob deren weitere Aufrechterhaltung notwendig ist. In Verfahren mit unbekannten Taetern ist zu pruefen, ob alle Moeglichkeiten zur Ermittlung des Taeters unter Ausschoepfung der Beweismittel genutzt worden sind.;
Leitung des Ermittlungsverfahren (EV) durch den Staatsanwalt [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 16 (Ltg. EV StA DDR 1985, S. 16) Leitung des Ermittlungsverfahren (EV) durch den Staatsanwalt [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 16 (Ltg. EV StA DDR 1985, S. 16)

Dokumentation: Leitung des Ermittlungsverfahren (EV) durch den Staatsanwalt [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Anweisung 1/85, Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Nur für den Dienstgebrauch, Berlin, 1. Juni 1985 (Ltg. EV StA DDR 1985, S. 1-24).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite, die Erschließung und Nutzung aller seiner Potenzen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die Sicher- heit und Ordnung-gefährdenden Handlungen begehen können. Die Realisierung dieser grundsätzlichen Aufgabenstellung in Verbindung mit den erkannten Angriffsrichtungen des Feindes, stellen hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Klärung von Vorkommnissen, die mit der Zuführung einer größeren Anzahl von verbunden sind, dargelegten Erkenntnisse im erforderlichen Umfang zu berücksichtigen.

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