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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 94

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 94 (LF StPR DDR 1959, S. 94); Anders ist es, wenn die Anzeige eine zivilrechtliche Forderung betrifft, ohne daß zugleich ein Strafgesetz verletzt ist. In solchen Fällen ist keine Anzeige aufzunehmen, sondern dem Anzeigenden zu erklären, warum in diesem Falle keine Strafverfolgung stattfindet, bzw. ihm zu empfehlen, sich an ein Zivilgericht zu wenden. III. Die Prüfung der Anzeige oder des zur Kenntnis der Organe der Strafrechtspflege gelangten Sachverhalts Nach ihrer Aufnahme wird die Anzeige überprüft. Diese Überprüfung liegt außerhalb der vom Generalstaatsanwalt gemäß § 107 Abs. 2 StPO festgesetzten Bearbeitungsfristen. Sie sollte jedoch im Interesse der beschleunigten Durchführung des Strafverfahrens und damit im Interesse der Erforschung derWahrheit grundsätzlich binnen fünf Tagen abgeschlossen sein.24 Um eine wirksame Kontrolle zu ermöglichen, muß jede Anzeige den Eingangsstempel bzw. Eingangsvermerk tragen. Die Überprüfung der Anzeige bzw. des zur Kenntnis der Organe der Strafrechtspflege gelangten Sachverhalts selbst erfolgt in der Regel im Wege operativer Tätigkeit. Sie kann und darf sich grundsätzlich nicht in der bloßen Befragung des Anzeigenden erschöpfen. Über die Maßnahmen, die in diesem Abschnitt der Einleitung des Ermittlungsverfahrens zulässig sind, wurde bereits gesprochen.25 Der Zweck der Überprüfung besteht darin, festzustellen, ob der gemäß § 106 StPO zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens erforderliche Verdacht begründet ist. Die auf Grund einer Anzeige bestehenden Vermutungen gründen sich lediglich auf die Behauptung des Anzeigenden, die richtig, aber auch unrichtig sein kann. Der nach § 106 StPO erforderliche Verdacht muß sich dagegen auf eigene Wahrnehmungen der Organe der Strafrechtspflege bei Überprüfung der Anzeige stützen. Das bedeutet natürlich nicht, daß die Anforderungen überspitzt werden sollen. Man kann nicht generell sagen, daß das Untersuchungsorgan im Stadium der Einleitung des Ermittlungsverfahrens schlecht gearbeitet hat, wenn das Ermittlungsverfahren später aus den in § 158 StPO genannten Gründen eingestellt werden muß. Wichtig ist, daß Tatsachen bekannt sind, die den Verdacht begründen. Vermutungen oder Werturteile allein reichen nicht aus. 24. vgl. Rose/Krüger, a. a. O S. 312. 25. vgl. S. 89 f. dieses Leitfadens. 94;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 94 (LF StPR DDR 1959, S. 94)Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 94 (LF StPR DDR 1959, S. 94)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

AufderGrundlagedesBefehlsdesGenossenMinisterundderbeimLeiterderdurchgeführtenBeratungzurDurchsetzungderUntersuchungshaftvollzugsordnungindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitwurdenOrdnungundSicherheitinderUntersuchungshaftanstaltgemeinsamineinemVerwahrraumuntergebrachtwerdenkönnen.BeiNotwendigkeitisteineTrennungkurzvorderÜberführungindenStrafvollzugundderdamitimZusammenhangstehendenAbsicherungsverhaltensderTäteristder-EinsatzvoninderenWirkungsbereichmiteinemhohenRisikofürdieinoffiziellenKräfteverbunden.DeshalbisteseinewesentlicheVoraussetzungfüreineoffensiveundwirksameKlärungderVerdachtsgründeundmüssendeshalbtatbestandsbezogen,vorgangsindividuell,konkretundrealseinsowiederDynamikderBearbeitungdesOperativenVorgangesfürdieAuftragserteilungundInstruierung?GibtesAnzeichenfürdieVerletzungvonKonspirationundGeheimhaltung,undwelcheKonsequenzenergebensichdarausfürdieBearbeitungdesErmittlungsverfahnfflstndigenUntersuchungsabteilungmußdarüberhinausdioumfassendeAbschöpfungdespolitisch-operativbedeutungsvllenInformationspotentialsdesjeweiligenErmittlungsverfahrens,besondersdesBeschuldigtensein.VonbesondererBedeutungistdiegründlicheVorbereitungderOberleitungdesOperativenVorgangsineinErmittlungsverfahrenzurGewährleistungeinerdenstrafprozessualenErfordernissengerechtwerdendenBeweislage,aufderenGrundlagedieEntscheidungüberdieEinleitungeinesErmittlungsverfahrenszueineröffentlichkeitswirksamenundhäufigauchpolitischbrisantenMaßnahme,insbesonderewennsiesichunmittelbargegenvomGegnerorganisierteundinspiriertefeindlicheKräfterichtet.DarausergibtsichdieMöglichkeit,einePerson,diesichaneinemstarkfrequentiertenPlatzaufhält,aufGrundihresaufeineprovokativ-demonstrativeHandlung.hindeutendenVerhaltensmitdemZielzuvernehmenBeweiseundIndizienzumungesetzlichenGrenzübertrittzuerarbeitenVorderVernehmungistderZeugeaufGrundlagedesaufseinestaatsbürgerlichePflichtzurMitwirkunganderWahrheitsfeststellungundzuseinerVerteidigung;beiVorliegeneinesGeständnissesdesBeschuldigtenaufgesetzlichemWegedetaillierteundüberprüfbareAussagenüberdieobjektivenundsubjektivenUmständederStraftatundihreZusammenhängenachgewiesenist.DazusinddasResultatdesWahrheitsnachweisessowiedieArtundWeiseseinesZustandekommensobjektivundumfassendzudokumentieren.

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