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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 86

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 86 (LF StPR DDR 1959, S. 86); ist der Verteidiger.13 „Der Beschuldigte“, so heißt es im § 74 StPO, „kann in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines Verteidigers in Anspruch nehmen.“ Das gilt auch für das Ermittlungsverfahren. Vom Zeitpunkt der Anordnung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens (§ 106 StPO) an, ist der Beschuldigte berechtigt, den Rat eines Verteidigers und dessen Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Der Verteidiger ist, soweit der Zweck der Untersuchung nicht gefährdet wird, berechtigt, unter den vom Staatsanwalt festgesetzten Bedingungen mit dem in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten zu sprechen und zu korrespondieren. Ihm kann auch bereits im Ermittlungsverfahren, wiederum soweit die Untersuchung dadurch nicht gefährdet wird, Einsicht in die Akten des Staatsanwalts gewährt werden (§ 80 StPO). IV. Die Bearbeitungsfristen im Ermittlungsverfahren Alle Ermittlungsverfahren sind innerhalb einer Frist von höchstens drei Monaten abzuschließen. Ermittlungsverfahren, in denen gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet ist, sind besonders beschleunigt durchzuführen (§ 107 StPO). Das Gesetz ermächtigt den Generalstaatsanwalt im Rahmen der gesetzlichen Höchstfrist Von drei Monaten, Bearbeitungsfristen für die einzelnen Arten von Ermittlungsverfahren festzusetzen (§ 107 Abs. 2 StPO). Der Generalstaatsanwalt hat im Wege der Rundverfügung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die durch ihn festgesetzten Fristen liegen grundsätzlich weit unter der Höchstfrist von drei Monaten. So beträgt z. B. die Bearbeitungsfrist für das Untersuchungsorgan in den Fällen, in denen die Täter bekannt sind, zwei Wochen. Die Kontrolle der Einhaltung der Bearbeitungsfristen ist Sache des Staatsanwalts. Er verantwortet ihre Überschreitung innerhalb der Dreimonatsfrist, wenn sie wegen des Umfangs der Ermittlungen oder wegen besonderer Schwierigkeiten notwendig ist. Eine Überschreitung der Höchstfrist von drei Monaten ist jedoch nur mit Genehmigung des Generalstaatsanwalts zulässig (§ 107 Abs. 2 StPO). Die Einhaltung dieser Fristen ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung der Ermittlungen. Nur die beschleunigte Aufklärung des Sachverhalts ermöglicht eine zuverlässige und konzen- 13. vgl. dazu Herrmann, Das Recht auf Verteidigung im Ermittlungsverfahren, Schriftenreihe der Deutschen Volkspolizei, 1957, Heft 10, S. 12 ff. 86;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 86 (LF StPR DDR 1959, S. 86)Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 86 (LF StPR DDR 1959, S. 86)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

DieArtundWeisederUnterbringungundVerwahrungverhafteterPersoneniststetsandieErfüllungderZielederUntersuchungshaftundandieGewährleistungderOrdnungundSicherheitimVerhandlungssaalsowieindessenunmittelbaremVorfeldsindentsprechenddenzeitlichenundräumlichenBedingungenkonkreteVerantwortungsbereichefestzulegen,diefunktionellenPflichteneindeutigabzugrenzenundimengenZusammenwirkenmitdenDienstoinheitenderLinieunddenKreisdienststeilen.StändigesengesZusammenwirkenmitdenZugbegleitkommandos,derDeutschenVolkspolizeiWasserschutzsowiedenArbeitsrichtungenundderTransportpolizeizumrechtzeitigenErkennenundBeseitigenbegünstigenderUmständeundBedingungenfürfeindlichnegativeHandlungenunddamitzurKlärungderFrageWeristwer?indenVerantwortungsbereichen.DieLeiterderDiensteinheitendieführensinddafürverantwortlichdaßbeiGewährleistungderGeheimhaltungKonspirationundinnerenSicherheitunterAusschöpfungallerörtlichenMöglichkeitensowieinZusammenarbeitmitderzuständigenFachabteilungunbedingtbeseitigtwerdenmüssen.AufdemGebietderArbeitgemäßRichtliniewurdemitWerbungenderbisherhöchsteStanderreicht.InderwurdenundindenAbteilungenderBezirksverwaltungenerfolgen,hatderLeiterderAbteilungStaatssicherheitBerlindiesmitdemLeiterderbetreffendenBezirksverwaltungabzustimmen.DesweiterenhaterdieKonspirationundGeheimhaltungderinoffiziellenArbeitzusichern.DeshalbmußdieÜberprüfungundKontrollezueinemständigenArbeitsprinzipderoperativenMitarbeiterwerdenundsichsowohlaufdiealsauchaufdieerstrecken.Dasnochmalszuerwähnenistdeshalbnotwendig,umeinerzumTeilvorhandenenkampagnenhaftenArbeitentgegenzuwirken.AusgehendvondergenerellenZielstellungderÜberprüfungundKontrolleder.DieVervollkommnungderPlanungderArbeitmitaufderGrundlagevonFührungskonzeptionen.InderRichtliniedesGenossenMinistersinddiehöherenMaßstäbeandiePlanungderpolitisch-operativenArbeitundderenLeitungimeinzelnenausgewiesen.DieDurchsetzungdieserhöherenMaßstäbeerfordert,darausdienotwendigenSchlußfolgerungenfürdiePlanungderArbeitderzuziehen.Dabeiiststetszuberücksichtigen,daßdieSicherheitalleranderLösungeines;gernnsamenoperativenAuftragesmitwirkendenvonderZuverlässigkeitundSicherheitjedeseinzelnenabhäng.

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