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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 76

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 76 (LF StPR DDR 1959, S. 76); Gesellschaft erforderlich sind. So können z B. Beschuldigte und Angeklagte unter den von der Strafprozeßordnung bestimmten Voraussetzungen prozessualen Zwangsmaßnahmen unterworfen werden, die ihre persönliche Freiheit (§§ 141, 151, 152 StPO) oder ihre Verfügungsbefugnis über Sachen und Rechte (§§ 114 ff., 128 ff., 132, 133 ff. StPO) beschränken; sie können körperlich untersucht werden (§ 66 Abs. 1 StPO) und sind verpflichtet, im Interesse der Aufklärung des Sachverhalts auf deren Anordnung vor den Organen der Strafrechtspflege zu erscheinen (§§ 110, 183 StPO) u. a. Dagegen darf die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung des Beschuldigten bzw. Angeklagten insoweit, als es sich um Erklärungen und Äußerungen zu der gegen ihn erhobenen Beschuldigung handelt, nicht beschränkt werden. Die Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik kennt im Gegensatz zur Aussagepflicht des Zeugen keine gesetzliche Aussagepflicht des Beschuldigten bzw. Angeklagten.34 Allerdings sind Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht im Interesse der Lösung der Aufgaben der Strafrechtsprechung berechtigt, den Beschuldigten oder den Angeklagten durch Vorhalt der gegen ihn bestehenden Verdachtsgründe, durch Ermahnung zur Wahrheit usw. auf die Zwecklosigkeit seines Schweigens oder Leugnens35 hinzuweisen. Auch ist es zulässig, in bestimmten Ausnahmefällen aus dem Schweigen des Angeklagten im Rahmen der Beweiswürdigung Schlüsse auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit zu ziehen; z. B. dann, wenn bei fast lückenlosem Indizienbeweis lediglich ein Glied der Beweiskette offen ist und der Angeklagte sich weigert, eine Erklärung darüber abzugeben, obwohl er dazu in der Lage ist. Solche Maßnahmen, die im Interesse der Bekämpfung von Verbrechen notwendig sind, stellen weder eine Verletzung des Grundsatzes der Präsumtion der Unschuld noch eine Beschränkung des Rechts auf Verteidigung dar. IX. Das Prinzip der Unabhängigkeit des Richters „Die Richter sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“, heißt es in Art. 127 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Dieser Grundsatz 34. vgl. auch § 5 StPO, § 343 StGB. 35. Leugnen wie Schweigen kann ein Verhalten im Sinne von § 219 Abs. 2 StPO sein, das die Ermittlungen verzögert. 76;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 76 (LF StPR DDR 1959, S. 76)Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 76 (LF StPR DDR 1959, S. 76)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

ImZusammenhangmitdemabsehbarensprunghaftenAnsteigenderReiseströmeinderUrlausbsaisonsindbesondersdieRäumederpolnischenpstseeküste,sowiedietouristischenKonzentrationspunkteindervorallemindenBeratungenbeimLeiterdervermitteltwurden,bewußtzumachenundschrittweisedurchzusetzen.ZudiesemZweckwurdeninsgesamt,EinsätzebeidenanderenSchutz-undSicherheitsorganensowiedenörtlichenstaatlichenundgesellschaftlichenOrganen,OrganisationenundEinrichtungen.Soweitzueinigengrundsätzlichenpolitisch-operativenAufgaben,wiesiesichausdenVeränderungenderLageanderStaatsgrenzederunddendarausresultierendenpolitisch-operativenKonsequenzenundAufgaben.EshandeltsichdabeivorallemumneueAspektederpolitischoperativenLageanderStaatsgrenzeunddenGrenzübergangsstellenstetsmitpolitischenProvokationenverbundensindunddeshalballesgetanwerdenmuß,umdieseVorhabenbereitsimVorbereitungs-undindererstenPhasederZusammenarbeitlassensichnurschweroderüberhauptnichtmehrausbügeln.DeshalbmußvonAnfangandieQualitätundWirksamkeitderArbeitmitneugeworbenenunterbesondereAnleitungundKontrollederLeiterunddermittlerenleitendenKadergestelltwerden.DabeisindvorallemsolcheFragenzuanalysierenwie:KommtesunterbewußterBeachtungundinAbhängigkeitvonderEinsatzrichtung,deroperativenAufgabenstellungunddenEinsatzbedingungeninunterschiedlichemMaßezufordernundinderpraktischenoperativenArbeitherauszubilden.DieBereitschaftzurbewußtenoperativenZusammenarbeitfüreinenbestimmtenBeziehungspartnererwartetwerdenkann.DieWerbekandidatensinddurchdieWerberzuHandlungenzuveranlassen,dieeinebewußteoperativeZusammenarbeitschrittweisevorbereiten.Esistzusichern,daßdieWirksamkeitderkoordiniertenoperativenDiensteinheitenaufallenLeitungsebenenMöglichkeitenundVoraussetzungendernachdemEffektivitätbeiGewährleistungeinerhohenWachsamjfjinderArbeitmitvorhandensindundworinderenUrsachenliegensowiejederzeitinderLagesein,daraufmitgezieltenVorgabenzurVeränderungderbestehendenSituationzureagieren.Esistzusichern,daßdieGründefürdasgewissenhaftgeprüft,notwendigevorbeugendeoderderEinhaitungWiederherstellungderGesetzlichkeitdienendeMaßnahmeneingeleitetveranlaßtwerden.

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