Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 61

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 61 (LF StPR DDR 1959, S. 61); prozessualen Vorschriften und deren Anwendung im Interesse und zum Schutze von Staat und Gesellschaft. Die Normen des Strafprozeßrechts sind nicht nur technische Regeln für die Art und Weise der Strafverfolgung und Strafrechtsprechung; sie sind wie alle Rechtsnormen klassenbedingte Vorschriften, von deren strikter Befolgung wesentlich die Lösung der Aufgaben der Strafrechtsprechung abhängt. Die Organe der Strafrechtspflege müssen sich der Tatsache bewußt sein, daß das Strafprozeßrecht die Methode der zwangsweisen Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts festlegt, die den Interessen der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten in der Deutschen Demokratischen Republik entspricht. Sein Zweck ist es, die allseitige, gewissenhafte und beschieunigte Aufklärung des Sachverhalts und die Feststellung des Verbrechens und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu gewährleisten sowie die gerechte Anwendung des Strafgesetzes und die schnelle und gerechte Bestrafung der Schuldigen zu sichern (§ 1 Abs. 2 StPO). Die Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik ist ein Gesetz, „dessen Aufgabe und Ziel darin besteht, zusammen mit dem materiellen Strafrecht den Schutz unseres Staates und seiner Bürger vor Verbrechen zu gewährleisten, den Kampf gegen das Verbrechen zu führen und damit zugleich ein System von Garantien der Rechte der Bürger zu sein“18. Dieser Grundgedanke, der von der untrennbaren Einheit zwischen der Notwendigkeit des konsequenten strafrechtlichen Schutzes der Interessen von Staat und Gesellschaft und der strikten Achtung der gesetzlich garantierten Rechte der Bürger getragen ist, muß Richtschnur für die Anwendung und Auslegung der strafprozessualen Normen sein. Es gibt nicht nur „eine Seite der Volksdemokratie, nämlich die demokratischen Rechte“. Es muß „auch eine Staatsdisziplin geben“, und die Errungenschaften des Volkes müssen „mit den zur Verfügung stehenden Machtmitteln einschließlich der Justiz geschützt werden“19. Das Gesetz, sagt Wyschinski, ist „eine Form der Politik“. Es ist „wie das gesamte Recht ein Instrument der Politik . Deshalb kann man das Gesetz nicht anders auslegen als dadurch, daß man von der Politik, von den politischen Voraussetzungen ausgeht .“20. Das gilt auch für 18. Ergebnisse der Diskussion über die Anwendung der StPO, NJ, 1957, S. 602. 19. Ulbricht. Grundfragen der ökonomischen und politischen Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1957, S. 114. 20. A. J. Wyschinski, Einige Fragen der sowjetischen Rechtswissenschaft, RID, 1953, Sp. 565. 61;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 61 (LF StPR DDR 1959, S. 61) Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 61 (LF StPR DDR 1959, S. 61)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin ausgeübte berufliche Tätigkeiten als sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse des amerikanischen Geheimdienstes zu deklarieren, wenn dazu weder operativ gesicherte noch anderweitige Überprüfungen vorliegen.

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