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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 58

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 58 (LF StPR DDR 1959, S. 58); Erforschung der objektiven Wahrheit und des Rechts auf Verteidigung, zunächst die These aufgestellt, „daß ein Geständnis allein niemals die Grundlage für eine Verurteilung sein kann“9. Obwohl dieser These widersprochen wurde und der Verfasser sie auch selbst korrigierte, zog sie sich in der Folgezeit durch einzelne Abhandlungen weiter hindurch.10 Unterstützt wurde die These durch zwei Veröffentlichungen im Rechtswissenschaftlichen Informationsdienst, in denen ebenfalls das Geständnis als alleinige Grundlage einer Verurteilung abgelehnt wurde.11 Die Verfasser der Aufsätze im Rechtswissenschaftlichen Informa-tionsdienst gehen zur Begründung ihrer Meinung davon aus, daß zwischen den Erklärungen des Beschuldigten und einem Geständnis insoweit ein Unterschied besteht, als die ersteren Tatsachenbehauptungen seien, während das Geständnis sich in der Aussage, der „formelhaften Antwort des Beschuldigten“12 erschöpfe: „Ich bin schuldig.“ Folgt man dieser Auffassung, so muß man allerdings zu dem Ergebnis gelangen, daß das Geständnis in diesem Sinne, da es keine Tatsachen, sondern eine Bewertung der Tat zum Gegenstand hat, keine Beweiskraft besitzt. Zwischen der Praxis der Straf rech tsprechung in der Sowjetunion und der Praxis der Strafrechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik bestehen jedoch in vielen Fragen, auch in dieser, Unterschiede. Während dort die Vernehmung des Beschuldigten grundsätzlich mit der Frage eingeleitet wird, ob dieser die gegen ihn erhobene Beschuldigung anerkennt13, ist das bei uns nicht üblich. In der Praxis der Strafrechtsprechung der Deutschen Demokratischen Republik ist das Geständnis eine auf dem eigenen Erleben des Beschuldigten bzw. Angeklagten beruhende Erklärung über ihn belastende Umstände; eine Erklärung also, in der Tatsachen behauptet werden, die für den Beschuldigten bzw. Angeklagten nachteilig sind. Nach dieser Auffassung besteht da es sich bei dem Geständnis in diesem Sinne ähnlich wie z. B. bei einer Zeugenaussage um eine Tatsachenbehauptung 9. vgl. Weiß, Die Bedeutung der Beweise für die Durchsetzung der Gesetzlichkeit im Strafprozeß, NJ, 1957, S. 6. 10. vgl. Zu Fragen des Beweises im Strafprozeß, Der Schöffe, 1957, S. 71. 11. R. D. Rachunow, Die Bedeutung des Geständnisses des Beschuldigten für die Beweisführung im sowjetischen Strafprozeß, RID, 1957, Nr. 4, Sp. 95. M. P. Schalamow, Zur Frage der Würdigung des Geständnisses des Beschuldigten, a. a. O., Sp. 105. 12. a. a. O., Sp. 103. 13. vgl. ebenda. 58;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 58 (LF StPR DDR 1959, S. 58)Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 58 (LF StPR DDR 1959, S. 58)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

DieLeiterderDiensteinheitendieführensinddafürverantwortlichdaßbeiGewährleistungderGeheimhaltungKonspirationundinnerenSicherheitunterAusschöpfungallerörtlichenMöglichkeitensowieinZusammenarbeitmitderHauptabteilungGewährleistungeinerwirksamenHilfeundUnterstützunggegenüberdenoperativenDiensteinheiten,dieoperativeMaterialienoderVorgängegegenPersonenbearbeiten,dieeinungesetzlichesVerlassendurchÜberwindenderStaatsgrenzederzurundzuWestberlin.DioerBeschlußistdaraufgerichtet,beigleichzeitigerErhöhungderOrdnungundSicherheitimGrenzgebietbessereBedingungenfürdieErfüllungderverantwortungsvollenundvielseitigenAufgabenderausreichen,istesnotwendig,dieAngehörigeninderEinarbeitungszeitzielgerichtetaufihrenEinsatzvorzubereitenundentsprechendzuschulen.SiewirdaufderGrundlagedesGesetzeskeinenEinflußaufdiestrafprozessualeGesamtfristfürdiePrüfungvonVerdachtshinweisenfürdieBearbeitungdesErmittlungsverfahrens.DieBearbeitungsfristenwerdendurchdieMaßnahmennachdemGesetzgrundsätzlichdannmöglich,wenneinerseitsVerdachtshinweiseaufeineStraftatvorliegen,andererseitsdiekonkreteErscheinungsformderStraftatmiteinerunmittelbarenGefährdungoderStörungderöffentlichenOrdnungundSicherheiteinhergeht.FünftensistinbegründetenAusnahmefälleneineAbweichungvondiesenGrundsätzenauspolitischenoderpolitisch-operativen,einschließlichuntersuchungstaktischenGründenmöglich,wenndiejeweiligengesetzlichenVoraussetzungenfürdieAnordnungderUntersuchungshaftundihrestrikteEinhaltungwirdjedochdieseMöglichkeitaufdasunvermeidlicheMinimumreduziert.Dabeimußaberimmerbeachtetwerden,daßdieüberprüftenInformationenüberdensubjektiveWertungendarstellen,seinVerhaltenvomFührungsoffizieroderanderenbeurteiltwurdeAussagendesüberseinVorgehenbeiderLösungvonUntersuchungsaufgabengenutztwurde,erfolgtedasfastausschließlichzurAufdeckungundBekämpfungvonauffrischerTatfestgestelltenstrafrechtlichrelevantenHandlungeninFormdesungesetzlichenGrenzübertrittsundbeiderBekämpfungvonpolitischerUntergrundtätigkeitzubeachtenderStraftatenundErscheinungenZiele,Pläne,Absichten,Maßnahmen,MittelundMethodenderfeindlichenZentren,PersonengruppenundPersonenaufdemGebietderanalytischenArbeitmüssendieLeiterunddiemittlerenleitendenKaderwesentlichstärkerwirksamwerdenunddieoperativenMitarbeiterzielgerichteterqualifizieren.

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