Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 438

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 438 (LF StPR DDR 1959, S. 438); daß die Strafe jedeixi Verbrechen auf dem Fuße folgt. Gerade in der Unabwendbarkeit und der beschleunigten Verwirklichung des Strafausspruchs liegt eine wesentliche Garantie für die Erfüllung der Ziele des sozialistischen Strafrechts und Strafprozeßrechts. Daher muß die Strafvollstreckung dem Strafausspruch möglichst unmittelbar folgen. Andererseits ist es aber ein Grundsatz des sozialistischen Staates, strafrechtliche Sanktionen nur gegenüber solchen Bürgern anzuwenden, deren Schuld wirklich bewiesen ist. Nur der Bürger, der tatsächlich ein Verbrechen begangen hat, soll und muß mit Hilfe der Strafe zwangsweise zur Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit erzogen werden. Das bedingt besonders im Hinblick auf die gesetzlich vorgesehene Überprüfungsmöglichkeit von gerichtlichen Entscheidungen im Rechtsmittelverfahren , daß die Vollstreckung nicht in jedem Fall direkt im Anschluß an den Strafausspruch erfolgen darf. Schließlich ist zu beachten, daß die Vollstreckung einer Strafe stets dazu dienen muß, das mit dieser Strafe erstrebte Ziel zu erreichen. Es ist sozialistischen Rechtsauffassungen fremd, eine einmal festgesetzte Strafe selbst dann zu vollstrecken, wenn damit das eigentliche Strafziel in keiner Weise mehr erreicht werden könnte.5 II. Voraussetzungen der Strafvollstreckung Die gesetzlichen Bestimmungen über die Voraussetzungen der Strafvollstreckung ergeben sich aus den oben dargelegten Grundsätzen. 1. Die in einem Urteil festgesetzte Strafe bzw. Sicherungsmaßnahme ist erst dann vollstreckbar, wenn das Urteil rechtskräftig ist (§§ 334, 351 StPO).6 Damit wird gewährleistet, daß die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger durch die Strafvollstreckung nur dann aufgehoben bzw. eingeschränkt werden, wenn die Schuld des betreffenden Bürgers bewiesen ist. Voraussetzung der Vollstreckbarkeit ist die Rechtskraft des gesamten Urteils. Es ist z. B. nicht zulässig, die Vollstreckung bereits anzuordnen, wenn der Staatsanwalt seinen Protest gemäß § 283 Abs. 2 Ziff. 1 StPO darauf beschränkt, daß (bei richtiger Strafhöhe) ein falsches Strafgesetz angewendet worden ist. Obwohl hier die Art und 5. Über die Funktionen und Ziele der Strafe in der Deutschen Demokratischen Republik vgl. Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil, Berlin 1957, S. 547 ff. 6. Über den Begriff der Rechtskraft, vgl. S. 301 ff. dieses Leitfadens. 438;
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Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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